Hnweis: Dies ist nicht die offizielle Webseite des Vereins KGV Im Stichkanal Herne e,V. und sie beinhaltet auch nicht die Meinung des aktuellen geschäftsführenden Vorstands.

Autor: Webmaster  07.05.2025  Vers. 3.1

Heckenschnitt und mehr

Alle Jahre wieder wird man ab etwa Ende April beim Betreten der KGA an schönen Wochenenden vom akustischen Terror der Rasenmäher und Freischneider sowie dem Geklapper und Geratter motorisierter Heckenscheren in Empfang genommen.

Nun ist es so, dass ich durchaus ein Freund von Verbrennungsmotoren bin und, angewidert vom Wimmern, Jammern und Gekreische der Elektroantriebe, täglich dem zufriedenen Brummen meines PKW-Diesels lausche. Deshalb stören mich auch kaum die Benzinrasenmäher, die nach dem Motto je kleiner desto lauter mit ihrem Gebrüll und Gedröhn auf sich aufmerksam machen.

Die Heckenscheren spielen da in einer ganz anderen Liga. Mit ihrer höheren Frequenzlage, Impulsform und Lautstärke sind sie störend in der ganzen Anlage wahrnehmbar. Und das gleichmäßig verteilt über mehrere Monate.

Aber es geht hier nicht nur um die Lärmbelästigung, sondern auch um das einheitliche Erscheinungsbild der Anlage. Nichts ist dem Gesamteindruck abträglicher als das Durcheinander von geschnittenen, halb wieder hochgewachsenen und fast verwilderten Heckenabschnitten.

Was wann, wo und wie m Jahr in der Anlage und in den Gärten zu erledigen ist, kann man der Gartenordnung entnehmen und insbesondere den Einweisungen der Gartenfachberatung bei Pachtbeginn und in regelmäßigen Abständen. Gemäß § 28 Gartenordnung sind regelmäßig Veranstaltungen zur Schulung und Fachberatung  durchzuführen.

In unserem Verein gibt es aber de facto keine funktionierende Gartenfachberatung. Also hier von mir einige Hinweise zum Heckenschnitt. 

Auch ich habe vor einigen Jahren beim Pachtantritt nur die Gartenordnung in die Hand gedrückt bekommen. Die Lebenserfahrung zeigt, dass das nicht ausreicht. Eine Veranstaltung muss her, übrigens auch zum gegenseitigen Kennenlernen und um das tote Vereinsleben mal wieder etwas aufzumöbeln.

Grundsätzlich ist ein tiefgreifender Heckenschnitt und das sog. Auf-den-Stock-Setzen in der Zeit vom 01. März bis 30. September gemäß Bundesnaturschutzgesetz bundesweit verboten. 

Leichte Heckenrückschnitte und nur diese sind über den gesamten Sommer möglich. Der Sommer beginnt bekanntlich am 21. Juni und insbesondere aus Gründen des Vogelschutzes sollte vorher jede Heckenschnitt-Aktivität unterbleiben. Als erster Stichtag hat sich der 24. Juni (Johannis) eingebürgert.

Um nicht während des gesamten Sommers die Mitglieder mit dem penetranten Geräusch der Heckenscheren zu peinigen und ein einheitliches Erscheinungsbild der Anlage zu gewährleisten, haben die Vorstände vieler Kleingartenvereine ein erstes (!) Zeitfenster von 14 Tagen im Juni um den 24.Juni herum und ein zweites Zeitfenster von 14 Tagen im September für den Heckenschnitt verbindlich festgelegt.

Vor Jahren habe ich in einer anderen Anlage selbst erfahren, dass das gut funktioniert und dass sich dank der Sanktionen bei einem Verstoß gegen diese Regelung jede/r Pächter/in auf wundersame Weise an die Zeitfenster gehalten hat. Wie immer sind Ausnahmen bei schwerbehinderten, älteren und sonstig benachteiligten Personen möglich.

Was dabei seit Jahren an Verwilderung herauskommt, wenn der Vorstand die Pflege der Außenhecken dem Gutdünken und Wohlwollen der angrenzenden Pächter/innen überlässt, zeigt das nachfolgende Foto.

Derzeit ist wohl nicht damit zu rechnen, dass unser Restvorstand in der Lage ist, geeignete Termine z.B. für den Heckenschnitt auch gegen uneinsichtige Pächter/innen durchzusetzen.

Ähnlich zurückhaltend agiert der Vorstand, wenn es um den Gesamtzustand des öffentlichen Grüns und insbesondere des Spielplatzes geht.

Absolut unverständlich ist, dass bezüglich des Spielplatzes auch der Stadtverband bisher nicht sichtbar tätig geworden ist, befindet sich doch seine Fortbildunggsstätte schräg gegenüber.

Wie wohl die Kinder darüber denken, die sich in der Woche in großen Gruppen zum Gelände des Stadtverbandes begeben? Auf der einen Seite bringt man ihnen die Natur, das naturnahe Gärtnern und die Vorzüge des Kleingartenwesens näher und buchstäblich auf der anderen Seite des Weges  erleben sie ebenso spielerisch in dieser Natur den Horror und die Gefährdung eines herunter gekommenen Spielplatzes.

 

Die nachfolgenden Fotos über den miserablen Zustand des Spielplatzes bedürfen wohl keiner weiteren Erläuterung.

Wenn man das zuständige Amt der Stadt anspricht, sie möchten doch für einen geordneten und sicheren Zustand des öffentlichen Grüns und des Spielplatzes sorgen, wird man an den Vorstand unseres Vereins verwiesen. Fehlt nur noch, dass unser Vorstand an die Stadt zurück verweist, um den Schildbürgerstreich komplett zu machen.

Seit Jahren werden die vorgenannten Beanstandungen systematisch ignoriert und es besteht wenig Hoffnung, dass sich an der Situation in nächster Zeit etwas ändert.

Und so blamiert unser Vorstand unseren geliebten Verein immer wieder aufs Neue, wenn unsere Kinder und Enkelkinder zum sicheren Spielen den Spielplatz des benachbarten Ursprungsvereins aufsuchen müssen.

 

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