Hnweis: Dies ist nicht die offizielle Webseite des Vereins KGV Im Stichkanal Herne e,V. und sie beinhaltet auch nicht die Meinung des aktuellen geschäftsführenden Vorstands.

Autor: Webmaster  22.07.2024  Vers. 2.8

Vorstand

Etliche Wochen nach den Vorstandswahlen vom 27.04.2024 wurde im stets ungepflegtem Schaukasten endlich eine fragmentarische Liste mit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern ausgehängt. 

Entsprechend der weiterhin zunehmend desaströsen Informations- und Kommunikationspolitik haben einige in der Liste aufgeführte Personen außer der Gartennummer nichts angegeben, mit dem man sie ansprechen könnte. Weder Telefonnummer noch E-Mail-Adressen. Das ist äußerst praktisch, denn so können sie gar nicht erst von den Mitgliedern belästigt und in ihrer ehrenamtlichen Lustlosigkeit gestört werden.

Mitglieder, die sich für besonders schlau halten und das Problem dadurch umgehen wollen, indem sie sich per Telefon an das nur gelegentlich besetzte Vereinsbüro oder noch besser per E-Mail an die Vereinsadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden, haben nicht die langjährige Erfahrung des Autors dahingehend, dass eingehende E-Mails in der Regel, wenn überhaupt, erst nach einigen Tagen gelesen werden und die Quote der schriftlichen Beantwortung allenfalls im einstelligen (!) Prozentbereich liegt.

In der Fußnote der hier in Rede stehenden Liste wird auf einen Vorstandsbeschluss hingewiesen, der allen Mitgliedern des erweiterten Vorstands Weisungsbefugnis einräumt. Nach Auffassung des Autors ist dies natürlich Unfug und nicht rechtswirksam. Es geht hier um eigenmächtiges Vorstandshandeln ohne vorliegenden Beschluss einer Mitgliederversammlung.

 Man kann davon ausgehen, dass die Mitglieder einer Weisungsbefugnis von Hinz und Kunz aus dem erweiterten Vorstand allein schon wegen fehlender Sachkunde im Rechtswesen und der jeweiligen Fachtechnik, nicht selten verbunden mit rüpelhaftem Auftreten, nicht zustimmen würden. In jedem Fall sind bei Maßnahmen im Aussenverhältnis oder gegen Mitglieder satzungsgemäß nach § 8(8) zwei Unterschriften des BGB-Vorstandes erforderlich.

Auf der zwischenzeitlich wieder ausgegrabenen Vereinsseite findet sich mittlerweile auch eine Auflistung des aktuellen Vorstands. Auch hier fehlen bei einigen Personen die Kontaktdaten.

Einen zuverlässigen und zeitnahen Schriftverkehr mit dem Vorstand bekommt man eigentlich nur dann auf die Reihe, wenn man anlässlich eines Rechtsstreits sich mit Brief oder E-Mail an die jeweils vom Vorstand beauftragte Anwaltskanzlei wendet.

Wie es aussieht, hat sich der Vorstand am aktuellen Beispiel der versunkenen Gärten neben eines Restes von Sachverstand nunmehr auch eines respektvollen Tons und Benehmens gegenüber den hilfesuchenden Mitgliedern entledigt. Auch der  Autor hat vor einiger Zeit in der sogenannten Sprechstunde diese Erfahrung machen müssen.

So erscheint als einzige zielführende Möglichkeit, mit diesen Zeitgenossen hinsichtlich der bekannten Probleme umzugehen, die Inanspruchnahme des Schlichtungsausschusses vor dem Stadtverband und ein Verfahren vor dem Amtsgericht.

Dieses und die Missachtung des Vertrauensschutzes Dritter beim Umgang mit dem gemeinnützigen Verein nach § 68 BGB spiegelte sich auch in der Tatsache wider, dass das Vereinsregister weit über ein halbes Jahr hinaus trotz wesentlicher Änderungen nicht aktualisiert wurde.

Die Drohung mit einem Verfahren bzw. einer Dienstaufsichtsbeschwerde hat offensichtlich Wirkung gezeigt und siehe da, am 22.07.2024 gab es eine Aktualisierung des Vereinsregisters (VR), welches von Jedermann aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder heruntergeladen werden kann.

Dazu ist im Menü auf der linken Seite des Registerportals die normale Suche und Registerart VR sowie das Registergericht Bochum zu wählen und die VR-Nummer 20064 einzutragen. Nach durchgeführter Suche kann die Eintragung mit "AD" herunter geladen werden.

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