Sicherheitshinweise
14.05.2023
Autor: Webmaster
Die nachfolgenden Sicherheitshinweise hat der Autor im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit mit den Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammengestellt und redaktionell bearbeitet, um einen Beitrag zur Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu leisten.
Diese Sicherheitshinweise sind ebenso relevant für Gartenfreunde, Handwerker und Heimwerker mit dem Ziel, die anfallenden Arbeiten in Haus, Hof, Werkstatt und Garten sicher zu gestalten.
Inhalt:
Allgemeine Verhaltensregeln bei Gefahr
Unfall, Feuer, Gefahrstoffausbruch:
Notruf 112 (Feuerwehr, Rettungsdienst)
Jede Alarmmeldung muss enthalten:
Wer meldet ?
Was ist passiert?
(z.B. Feuer, Unfall, Explosion, Gift, Gas., u.a.)
Wo ist etwas passiert?
(Anschrift, Gebäude, Geschoss, Raum)
Wie viele Personen sind betroffen/verletzt?
Auf Rückfragen warten!
Erste Hilfe
Der für Erste‑Hilfe-Leistungen erforderliche Verbandskasten ist im Haus/Werkstatt/Garten an einer bekannten, leicht zugänglichen und gekennzeichneten Stelle geschützt und jederzeit erreichbar bereit zu halten. Der Inhalt muss in regelmäßigen Abständen auf seinen einwandfreien Zustand sowie auf Vollständigkeit überprüft werden.
Grundsatz:
Keine Medikamente, Salben, Tinkturen usw. in Verbandkästen bevorraten. Diese Dinge dürfen nur nach Weisung des Arztes / der Ärztin verabreicht werden. Das gilt auch bei Verbrennungen und Verbrühungen.
Allgemeine Verletzungen
Bei einem Unfall können neben sichtbaren Hautverletzungen auch tiefer gelegene Blutgefäße, Nerven oder Organe verletzt werden, ohne dass diese Schäden äußerlich zu erkennen sind. Wegen der Gefahr innerer Blutungen sind Verletzte auch dann ärztlicher Behandlung zuzuführen, wenn keine sichtbaren Wunden vorhanden sind. Als besondere Gefahr ist die Infektion, hervorgerufen durch eindringende Krankheitserreger, anzusehen (z. B. Wundstarrkrampf).
In jedem Falle ist Erste Hilfe zu leisten und dabei Folgendes festzustellen:
Sind die Atemwege frei?
Kopf zur Seite drehen und den Mundinhalt, z. B. Gebiss oder Erbrochenes, entfernen.
Besteht Atemstillstand?
Bei Atemstillstand Mundinhalt ausräumen, Kopf vorsichtig nach hinten überstrecken, Verletzten von Mund zu Mund (evtl. Mund zu Nase) beatmen.
Liegt Herzstillstand vor (Pulsschlag an den Halsschlagadern fehlt)?
Bei Herzstillstand Mundinhalt ausräumen, Kopf vorsichtig nach hinten überstrecken, Herz-Lungen-Massage durchführen.
Erst wenn man sich überzeugt hat, dass der/die Verunglückte selbst atmet und Pulsschlag hat, diese/n in die stabile Seitenlage (möglichst rechts) bringen, den Notruf absetzen und andere Verletzungen versorgen, insbesondere
• Blutungen stillen.
• Wunden vor Infektionen schützen.
• Patienten Mut zusprechen.
• Wunden mit Wundschnellverband, Verbandpäckchen u.a. keimfrei verbinden.
Niemals Wunden auswaschen oder berühren, Salben, Puder oder Tinkturen anwenden, Watte direkt auf die Wunde legen!
Anschließend sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen!
Augenverletzungen
Bei Verletzungen durch Chemikalien:
• Augen ausgiebig mit klarem, möglichst lauwarmem Wasser spülen (Augendusche).
• Arzt/Ärztin aufsuchen.
Bei mechanischen Verletzungen der Augen
• Beide Augen ruhig stellen (Augenverband).
• Arzt / Ärztin aufsuchen.
Niemals Auge reiben oder Fremdkörper selbst entfernen!
Verbrennungen verursachen unterschiedlich schwere Verletzungen der Haut.
Stets
- brennende Personen unter eine Dusche bringen (evtl. gewaltsam).
- durch Herumwälzen auf dem Boden oder durch Überwerfen von Decken oder Kleidern die Flammen ersticken, dabei soll die verbrannte Kleidung nicht abgerissen werden.
- kleinere örtliche Verbrennungen oder Verbrühungen sofort und solange unter kaltes Wasser halten, bis der Schmerz vergeht.
- bei Verbrühungen die durchnässte Kleidung sofort (notfalls durch Aufschneiden) entfernen.
- größere Brandwunden keimfrei abdecken, möglichst mit Brandtüchern oder Brandwundenverband.
Niemals Brandblasen öffnen, Mehl, Öl, Puder oder Ähnliches aufbringen, die verletzte Person zu stark abkühlen lassen!
Bei ausgedehnten Verbrennungen der/dem Verletzten ‑ falls bei Bewusstsein ‑ reichlich schluckweise zu trinken geben.
Den/die Verletzte/n über Notruf 112 sofort dem Arzt / der Ärztin zuführen!
Vergiftungen
Bei Vergiftungen (durch Schlucken, Einatmen, Hautkontakt) ist in jedem Fall der Transport ins Krankenhaus über Notruf 112 zu veranlassen. Der Arzt/die Ärztin ist möglichst genau über Giftsubstanz, Menge und Vergiftungsart zu informieren (Giftreste aufbewahren, ggf. Sicherheitsdatenblatt, Etikett und Gefahrstoffkennzeichnung bereithalten).
in allen Fällen:
Verletzten ruhig lagern und vor Wärmeverlust schützen (siehe auch allgemeine Verletzungen)
Vergiftungen durch Verschlucken
Niemals Erbrechen herbeiführen, wenn Säure oder Laugen verschluckt wurden.
Vergiftungen durch Einatmen von Gasen, Dämpfen oder Stäuben
Schnellste Bergung der/des Verletzten aus der Gefahrenzone durchführen, Eigengefährdung vermeiden.
- Der/dem Verunglückten frische Luft zuführen (Fenster öffnen).
- Mit Schadstoffen durchsetzte Kleidung ausziehen.
- Die/den Verletzten nach Einatmen von Reiz‑ oder Ätzstoffen nur liegend transportieren.
- sofort mit der Atemspende beginnen (Mund zu Nase, evtl. Beatmungshilfe oder Beatmungsgerät verwenden)
Vergiftungen durch Hautkontakt
- Durchtränkte oder bespritzte Kleidung und Unterkleidung sofort ausziehen (Selbstgefährdung vermeiden).
- Benetzte Hautstellen gründlich mit Wasser reinigen.
Niemals heißes Wasser verwenden, niemals Haut stark reiben!
Unfälle mit Flusssäure
- Betroffene Hautbereiche gründlich mit fließendem Wasser spülen. Es kommt auf Sekunden an, nicht auf Minuten!
- Falls vorhanden, Schutzgel (Calciumgluconat) auftragen und sterilen Verband anlegen.
Wegen der möglicherweise verzögert auftretenden gewebeschädigenden Wirkungen ist die rechtzeitige ärztliche Hilfe besonders zu beachten.
Unfälle durch elektrischen Strom
Sofort Strom unterbrechen (Not-Aus‑Taster, Hauptschalter, Sicherungen, Stecker), Absturzgefahr der/des Verunglückten berücksichtigen, Eigengefährdung vermeiden.
Vorsicht, wenn die Leitung bei Niederspannung bis zu 1000 Volt noch nicht abgeschaltet ist: Der/die Verunglückte steht selbst unter Spannung. Nur anfassen, wenn Sie auf isolierender Unterlage stehen (Schuhe mit Gummi‑ oder Kreppsohlen genügen).
Achtung: Bei Spannung von mehr als 1000 Volt muss in jedem Fall vor Berührung der/des Verunglückten die Stromzufuhr von einer fachkundigen Person unterbrochen werden.
Falls Unterbrechung nicht sofort vorgenommen werden kann, die/den Verunglückte/n durch nichtleitenden Gegenstand (z.B. trockene Holzplatte) von unter Spannung stehenden Teilen trennen, oder an trockenen Kleidern wegziehen.
Sich selbst isoliert aufstellen (auf trockenes Brett, trockene Kleidung o.ä.) ohne etwas zu berühren (z.B. Wand, andere Helfer), und die/den Verunglückte/n wegziehen.
Bei Atemstillstand sofort mit der Atemspende beginnen, bis Selbstatmung eintritt.
Wenn kein Pulsschlag an der Halsschlagader festzustellen ist und die Pupillen stark erweitert sind, sofort äußere Herzmassage neben der Atemspende durchführen oder durchführen lassen.
In jedem Fall den Transport ins Krankenhaus über Notruf 112 veranlassen!
Grundsätzlich ist an die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu denken, z. B. gegen Tetanus (Wundstarrkrampf). Der Hausarzt / die Hausärztin kann in dieser Hinsicht Auskunft geben.
Bei Infektionen ist sofort ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (unsichtbare Gefahren).
Die nachfolgenden Hinweise sind nur als erste Schutzmaßnahmen aufzufassen:
Jede Infektion, jede Verletzung durch infizierte Gegenstände und Werkzeuge, jede Berührung von Hautwunden mit infiziertem Material sowie jede Biss- und sonstige Verletzung durch infizierte oder "gesunde" Tiere sowie ein Zeckenbiss (z. B. bei Gärtnern) erfordern ärztliche Beurteilung und Hilfe.
Ist infektiöses Material in den Mund gelangt, aufgenommenes Material, soweit möglich, ausspucken und den Mund wiederholt gründlich mit Wasser spülen oder gurgeln.
Ist infektiöses Material in das Auge gelangt, Auge mehrmals gründlich ausspülen.
Munddesinfektion vornehmen, da Auge, Nase und Mund innerlich in Verbindung stehen.
Niemals das Auge reiben!
Ist Infektiöses Material in die Nase gelangt, dann wiederholt energisch ausschnauben in Papiertaschentücher, Zellstoff o.ä., dabei durch den Mund einatmen. Die Papiertaschentücher sind anschließend sofort zu vernichten. Mundspülung vornehmen.
Ist infektiöses Material in Wunden gelangt, z.B. Verletzungen der Haut durch infizierte Instrumente, Biss- oder Kratzwunden durch infizierte bzw. anscheinend gesunde Tiere, dann Wunden ausbluten lassen.
Bei oberflächlichen Kratzwunden sofort die Umgebung der Wunde abspülen und mit Zellstoff abtupfen. Anschließend einen sterilen Schutzverband aufbringen.
Bei Schnitt- und Stichverletzungen die Wunde kurz bluten lassen (Ausnahme:
Arterienverletzung, zu erkennen an der hellroten Blutfarbe, das Blut spritzt stoßweise heraus).
Niemals mit dem Mund Wunden aussaugen, wenn Infektionsgefahr besteht!
Umgang mit Gefahrstoffen, Chemikalien
Gefahrstoffe können die Gesundheit von Personen, welche mit ihnen umgehen oder sich in ihrem Einflussbereich aufhalten, direkt oder indirekt schädigen.
Gefahrstoffe sind unter anderem Chemikalien mit einer oder mehreren der unten genannten Eigenschaften.
Gefahrstoffe können in Werkstoffen (z.B. Spanplatten) ebenso wie in Arbeitsmitteln (z. B. Reinigungsflüssigkeit) enthalten sein.
Nachfolgend die Eigenschaften von Gefahrstoffen (mit Stoffbeispielen)
sehr giftig (Phosgen)
giftig (Acetonitril)
gesundheitsschädlich (Toluol)
ätzend (Salzsäure 25%)
reizend (Kaliumhydroxid-Lösungen 1-5%)
explosionsgefährlich (TNT(Trinitrotoluol))
brandfördernd (Perchlorsäure)
hochentzündlich (Propan)
leicht entzündlich (Azeton)
entzündlich (Benzin, Diesel)
fortpflanzungsgefährdend (Methylquecksilber)
erbgutverändernd (Ethylenoxid)
umweltgefährdend (FCKW)
sensibilisierend (Formaldehyd)
Beim Umgang mit Chemikalien ist grundsätzlich zu beachten:
Der Transport von Chemikalien darf nur in dafür vorgesehenen Behältern erfolgen.
Flüssige chemische Abfälle sind in der vorgeschriebenen Weise zu entsorgen.
Feste chemische Abfälle sind in geeigneten Behältern zu sammeln und ebenfalls in vorgeschriebener Weise zu entsorgen.
Auskunft erhalten Sie bei den örtlichen Einrichtungen für die Sonderabfallentsorgung.
Immer
die persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, Schutzkittel usw.) tragen und nach Beendigung der Arbeit die Hände waschen.
Wichtige Hinweise zum sicherheitsgerechten Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen finden Sie in den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern der Hersteller.
bei Verwendung und Aufbewahrung
- Behälter gegen Umstürzen und Wegrollen sichern.
- Behälter mit brennbaren Gasen getrennt von Sauerstoffbehältern lagern.
- Lagerraum gut be- und entlüften.
- Lagerung nicht in Fluren, Wohn- und Arbeitsräumen vornehmen.
- Prüffristen der Behälter beachten.
- von Wärmequellen fernhalten.
nicht in Fluren und Treppenhäusern (Flucht- und Rettungswege) aufstellen bzw. lagern oder betreiben.
beim Transport
- Stoßbeanspruchung vermeiden (vor allem bei Frost).
- Schutzkappe fest aufschrauben.
- Flaschenkarren oder Transportkoffer verwenden.
- Behälter nicht ohne Aufsicht stehen lassen.
- Verletzungsgefahr an Händen und Füßen berücksichtigen.
- Schutzschuhe und Schutzhandschuhe tragen.
bei Gasentnahme
- Dichtflächen überprüfen und die dem Gas entsprechende Dichtung verwenden.
- Anschlussstellen für Ventile und Druckminderer nicht auf andere Flaschen richten.
- keine Gleit- und Schmiermittel an den Armaturen verwenden.
- alle mit Sauerstoff in Berührung kommenden Teile fett- und ölfrei halten.
- farbige Kennzeichnung des Druckminderers beachten. (für Acetylen: gelb, Sauerstoff: blau, Wasserstoff: rot).
- Ventile langsam und nicht ruckweise öffnen.
- Schwergängige Ventile nur mit aufsteckbarem Handrad öffnen.
Zur Unterbrechung der Entnahme Behälter/Ventile schließen.
Im Brandfall
- Feuer in Flammenrichtung löschen, wenn ausströmendes, brennbares Gas entzündet wurde, anschließend sofort das Ventil schließen. Eigengefährdung vermeiden.
- Gefüllte Druckbehälter aus dem brandgefährdeten Bereich entfernen.
- Noch nicht erhitzte Druckbehälter mit Wasser kühlen, wenn das Entfernen nicht möglich ist. Eigengefährdung vermeiden.
- Behälter mit brennbarem Gas durch die Feuerwehr sichern lassen.
- Die Feuerwehr auf das Vorhandensein von Druckgasbehältern aufmerksam machen.
- Erhitzte Behälter nach Erkalten deutlich kennzeichnen und zum Füllwerk transportieren lassen.
Niemals
- unter Druck stehende Gefäße den Einwirkungen von Wärmequellen aussetzen, da durch Druckanstieg die Gefahr des Berstens besteht,
- Armaturen verwenden, die keine Bauartzulassung haben,
- eigenmächtige Reparaturen an Ventilen vornehmen.
Stets
- Behälter und Armaturen nur bis zum zulässigen Druck betreiben.
- müssen Sauerstoffmanometer die Aufschrift tragen: „Sauerstoff, öl- und fettfrei halten“ .
Elektrischer Strom ist unsichtbar und gerade deshalb besonders gefährlich. Bestimmungen für den Umgang mit elektrischer Energie sind daher besonders sorgfältig zu beachten.
Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Allgemein gilt:
Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen sind, von Ausnahmen abgesehen, verboten.
Verwenden Sie niemals Geräte,
- die nicht das CE- oder GS-Zeichen tragen.
- deren Mängel für jedermann offensichtlich erkennbar sind.
- die in Eigenherstellung gefertigt wurden, ohne dass ein verantwortlicher Elektrofachmann ihre Freigabe zur Benutzung schriftlich erteilt hat.
Stets bei Defekten eine fachkundige Person heranziehen!
Es gibt Stufen- und Sprossenleitern, Anlegeleitern, Steigleitern, Hängeleitern, Stehleitern und Tritte (Leiterstuhl, Klappbänkchen). Allen ist gemeinsam: Sie können umfallen, abrutschen, in sich zusammenbrechen; Sprossen können brechen, man kann herunterfallen.
Beachten Sie, dass grundsätzlich nur Leitern mit dem CE-Zeichen gekauft werden, und dass von Leitern aus nur Arbeiten geringen Umfanges ausgeführt werden dürfen. Leitern sollte man waagerecht, mit einem Holm auf Haken hängend, aufbewahren. Bei der Benutzung von Leitern sollte man auf geeignete Schuhe achten. Hohe Absätze können hängen bleiben!
Stets Stufenleitern vor den Sprossenleitern den Vorzug geben. Bei Haushaltsleitern sind der Sicherheitsbügel und die obere Plattform wichtig, damit der Benutzer auf der obersten Stufe noch sicher stehen kann. Zweckmäßig ist eine Vorrichtung zum Anhängen von Arbeitsgerät.
Leitern muss man immer der Raumhöhe entsprechend aussuchen. Sie sollen so aufgestellt werden, dass Benutzer sich zur Erledigung der Arbeit nicht seitlich überneigen müssen (Kippgefahr). Das gilt für alle Leitern.
Die Vorschrift für Stehleitern besagt, dass eine Sicherung durch eine nicht aushakbare Spannkette (bzw. einen nicht aushakbaren Spanngurt) in halber Höhe vorhanden sein muss. Ferner dürfen keine Widerlager an den Gelenken vorhanden sein.
Holzleitern dürfen nur einen nicht deckenden Anstrich haben, damit Schäden erkennbar sind.
Für Anlegeleitern gilt: Gleicher Sprossenabstand. Sprossen sollen eingesetzt und nicht aufgesetzt sein (keine Behelfsreparaturen; Fachmann nötig). Immer den Anlegewinkel von ca. 70º beachten und vor Besteigen prüfen, ob die Leiter gut und rutschfest steht.
Evtl. ist eine Sicherung durch eine zweite Person erforderlich.
Niemals weit herauslehnen, nicht die Leiter vor einer Tür aufstellen, ohne dass die Tür abgeschlossen ist. Niemals eine Stehleiter als Anlegeleiter verwenden.
Umknicken, Stolpern, Stürzen
Geschieht, weil
- Stolperstellen nicht sofort beseitigt wurden,
- statt Leitern wackelige Behelfe benutzt werden,
- Transportmittel ungeeignet sind oder falsch benutzt werden,
- die Last, die Sie tragen, Ihnen die Sicht nimmt,
- das "Zusammenspiel" beim gemeinsamen Tragen nicht klappt,
- der Boden zu glatt ist,
- sich Stufen, Absätze, Kanten im Wegeverlauf befinden,
- verschleißbedingte Löcher und Unebenheiten vorhanden sind.
Niemals
- durch enge und unordentliche Räume Tätigkeiten wie Laden, Entladen, Transportieren, Stapeln und Entnehmen durchführen.
- zu sperrige und zu schwere Gegenstände transportieren.
- an Stapeln oder Regalen hochklettern, sie können umstürzen.
Stets
- Hindernisse auf Trittflächen beseitigen.
- Fußboden rutschsicher halten. Verschüttete Flüssigkeiten (Wasser, Chemikalien, Schmierstoffe etc.) sofort aufnehmen. Geeignete Reinigungsmittel verwenden.
- Rutschhemmende Fußböden bevorzugen (rauhe, körnige Oberfläche).
- Transportmittel und Transportarbeit ggf. vorher erklären lassen.
- Trittfläche eben halten.
- Verkehrswege nicht als Abfallfläche zweckentfremden.
- sperrige Abfälle, heruntergefallenes Ladegut o.ä. unverzüglich von Verkehrswegen entfernen.
Arbeiten an hoch gelegenen Stellen
Stets gegen Absturz sichern. Schon der Absturz aus einer Höhe von 1 m kann zu tödlichen Verletzungen führen.
Bei einer möglichen Absturztiefe von mehr als 5 m in jedem Fall besondere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Besteht am Arbeitsplatz Absturzgefahr, so ist die arbeitende Person in jedem Falle zu sichern. Als Sicherung kommen in Frage: Schutzgitter, Fangnetz, Sicherheitsgeschirr.
Arbeiten größeren Umfangs an hoch gelegenen Stellen, wie Wand- und Deckenflächen, Deckenleuchten usw. müssen von einem Gerüst aus durchgeführt werden.
Bei Arbeiten auf Leitern muss stets eine Hand am Holm oder an einer Sprosse vor dem Absturz sichern. Leitern können daher nur für Arbeiten geringeren Umfangs verwendet werden.
Die Last rutscht ab, weil
- sie zu schwer, weil sie sperrig, scharfkantig oder unhandlich ist,
- sie zu locker verpackt oder umschlossen ist,
- das Transportmittel ungeeignet ist: Die Last kann z.B. nicht befestigt werden.
- das Transportmittel schadhaft ist: Kette oder Seil sind defekt, Handgriff fehlt usw.,
- der Fußboden glatt, uneben, voller Hindernisse ist. Das bringt Sie und die Lasten in ungewollte Situationen.
- der Boden abschüssig ist oder ansteigt: Die Anstrengung beim Handtransport wächst. Das Transportmittel zieht mit Macht bergab; oftmals versagen dann die Bremsen.
- der Weg ganz einfach halsbrecherisch ist: Er führt über Treppen ohne Geländer oder über Leitern, die gerade eben eine Person ohne Last aushalten würden,
durch dunkle, winklige Gänge oder über schmale Stege, Bretter, Bohlen.
Beachten Sie:
- Je schwerer Ihre Last ist, um so weniger können Sie Ihre Körperbewegungen steuern.
Darüber muss man sich vor Aufnahme der Arbeit im Klaren sein. Transportmittel benutzen, Verständigung mit Helfern vorher klären. Einer übernimmt das Kommando.
Stets Arbeit vorher erklären lassen. Gewicht und Handhabbarkeit vorher überprüfen. - Schwere Lasten nicht von Hand bewegen.
Transportmittel, insbesondere mechanische, sollten nur von unterwiesenen Personen benutzt werden. - Transportmittel vorher überprüfen: Ist es überhaupt geeignet?
- Vorher prüfen, ob der Weg frei von Glätte oder Unebenheiten ist.
- Geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen, z.B. Schutzschuhe, Schutzhandschuhe.
- Niemals im Dunkeln transportieren.
in Form von Abscheren, Abquetschen, Hineinziehen, Verbrennungen, Verbrühungen
ereignen sich, weil
- Schutzeinrichtungen entfernt werden,
- Schutzeinrichtungen zerstört, defekt, in Reparatur sind,
- Schutzeinrichtungen unbrauchbar gemacht wurden, damit die Arbeit schneller vonstatten geht (z.B. Zweihanddrückungen, Lichtschranken).
Beachten Sie:
Es gibt Schutzvorrichtungen, die sich bewegende Teile abschirmen und/oder verkapseln.
Wenn es schon erforderlich ist, dass ein Mensch in den Gefahrenraum greift, um z.B. ein Werkstück einzulegen, dann muss gewährleistet sein, dass die Maschine während dieser Zeit nicht in Betrieb genommen werden kann. Die Maschinenbauer erreichen das mit Lichtschranken oder mit der "Zweihanddrückung", bei der mit voller Absicht "keine Hand frei ist", damit man nicht hinein greifen kann. Das Hineingreifen verhindert man auch durch Schutzkörbe.
- Die Papierschere (Formatschere) ist z.B. ungeschützt.
- Drehmaschinen und Heftmaschinen haben keinen Schutzkorb.
- Schutzkörbe und Gitter können entfernt und nicht wieder angebracht worden sein.
- Oftmals sind Schutzgitter nur für Männerhände eingerichtet. Da kann es passieren, dass Frauen oder Jugendliche mit schmaleren Händen durchfassen.
- Bei spanabhebenden Maschinen ist auch der Abfall gefährlich; fliegende Splitter, scharfe, glühend heiße Späne! Bohr- und Drehspäne nicht mit ungeschützten Händen wegräumen.
Niemals
- eigenmächtig Änderungen an den Konstruktionselementen von Maschinen vornehmen,
- Schalter für den Dauerbetrieb festklemmen,
- Reinigungsarbeiten bei laufenden Maschinen durchführen,
- in laufende Maschinen greifen (Zentrifugen!). Auch nicht "nachgreifen", wenn ein Werkstück falsch eingelegt ist.
- Keine Ringe, Ketten, Amulette, Schals tragen. Bei langen Haaren Haarnetz oder Mütze verwenden.
- Jemandem an seiner Maschine bei der Arbeit "helfen wollen". Der Schutz reicht meist für einen, nicht für den Helfer.
- Maschinen ohne Einweisung in Gang setzen.
Sonstige Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln
Defekte Arbeitsmittel wie schartige Schneiden, gespaltene Handgriffe, ausgebrochene Zangenbisse, bärtige Meißel, aufgebogene Maulschlüssel, Feilen ohne Heft usw. können erhebliche Verletzungen angefangen bei Blutblasen, Quetschungen, Schürfwunden, Splitterverletzungen und Schlimmeres bis hin zur Sehnendurchtrennung verursachen.
Gefährlich sind z. B. auch stumpfe Messer oder Sägen. Geräte und Werkzeuge ständig überprüfen. Rechtzeitig erneuern oder auswechseln.
Sie nehmen unüberlegt irgendein Werkzeug, wenn das Richtige gerade nicht greifbar ist:
Einen zu kleinen oder einen zu großen Schraubendreher, der dann prompt abrutscht, oft genau in die eigene Hand.
Verwenden Sie geeignetes Werkzeug, halten Sie es in Ordnung und verzichten Sie auf Behelfslösungen.
Arbeiten, mit denen Sie nicht vertraut sind, überlassen Sie einer fachkundigen Person!
Grundsatz:
Zur Vermeidung von Unfall- oder Gesundheitsgefahren haben technische Maßnahmen den Vorrang. Nur wenn durch solche zwangsläufig wirkenden Maßnahmen die Gefahren nicht beseitigt werden können, darf zu ihrer Abwendung auf persönliche Schutzausrüstung ausgewichen werden.
Achtung!
Viele Schutzausrüstungsgegenstände bieten nur vermeintlichen Schutz und sind nicht für alle Einsatzfälle geeignet!
Überblick:
Kopfschutz
Verletzungen des Kopfes treten sehr häufig auf. In vielen Fällen sind diese Verletzungen lebensbedrohend. Deshalb muss bei besonderen Gefahren ein geeigneter Schutz getragen werden. Durch das Tragen von Schutzhelmen können schwere Kopfverletzungen verhütet oder die Folgen weitgehend gemildert werden,
- wenn beim Betrieb von besonderen Hebezeugen (z. B. Krananlagen) pendelnde Lasten transportiert werden.
- wenn mit Kopfverletzungen durch Anstoßen (z. B. zwischen Rohrleitungen, in engen Räumen) zu rechnen ist.
Haarnetze und Mützen sind notwendig,
- wenn langes Haar getragen und an sich drehenden Teilen wie z. B. Bohrmaschinen gearbeitet wird.
Fußschutz
Er wird benötigt in Bereichen, in denen die Füße von Personen gefährdet sind, hauptsächlich durch
- Umfallen oder Herabfallen von Gegenständen, Absetzen von Lasten,
- Eintreten von spitzen Gegenständen (Nägeln, Metallspänen usw.),
- Überrollen von Transportmitteln,
- Anstoßen an Gegenstände oder Hindernisse im Gehbereich,
- Kontaktwärme und Funkenflug z.B. beim Schweißen und Brandeinsätzen,
- chemische Einflüsse, Öle, Fette, Emulsionen, Säuren usw.,
- Elektrizität,
- Ausrutschen, Ausgleiten.
Durch das Tragen von Schutzschuhen lassen sich viele Fußverletzungen vermeiden oder in ihrer Auswirkung wesentlich mildern.
Augenschutz
Unsere Augen gehören zu den empfindlichsten Sinnesorganen. Etwa 90% aller Wahrnehmungen empfangen wir durch unsere Augen. Bei allen Tätigkeiten, bei denen die Augen durch physikalische oder chemische Einwirkungen geschädigt werden können, müssen sie geschützt werden. Augenschutzmittel sind Schilde, Schirme, Schutzbrillen und Schutzmasken.
Augenschutz muss Schutz bieten vor
- kleineren Teilchen (Staub, Tropfen) oder größeren Teilchen (Splitter),
- spritzenden Stoffen,
- Stoffen mit extremer Temperatur,
- ätzenden festen oder flüssigen Stoffen,
- gesundheitsschädlicher, optischer Strahlung (inkl. ultravioletter oder infraroter Strahlung sowie Laser),
- blendenden Lichtquellen (Sichtbehinderung).
Atemschutz
Gegen das Einatmen von gesundheitsschädigenden oder gefährlichen Stoffen (Gas, Dämpfe, Nebel, Stäube) sind geeignete Maßnahmen zu treffen.
Lässt sich das Einatmen von Schadstoffen nicht ausschließen, z.B. in Sammelgruben, Pumpensümpfen o.ä., sind Atemschutzgeräte zu verwenden.
Grundsätzlich werden zwei Gerätegruppen unterschieden:
Atemschutzgeräte, die von der Umgebungsatmosphäre abhängig sind, d.h. Schadstoffe nur ausfiltern,
Atemschutzgeräte, die von der Umgebungsatmosphäre unabhängig sind (z.B. Sauerstoff-, Schlauchgeräte und Pressluftatmer).
Gehörschutz
Das Hörvermögen zählt zu den wichtigsten menschlichen Sinnen. Der akustische Kontakt mit anderen Menschen und der Umwelt gehört zum Leben.
Lärm ist nach den Unfallverhütungsvorschriften Schall (Geräusch), der das Gehör schädigen oder zu besonderen Unfallgefahren führen kann. Das Gehör nimmt Schalleindrücke wahr, die als Luftschwingungen das Trommelfell treffen. Luftschwingungen üben einen gewissen Druck (Schalldruck) auf unser Gehör aus. Je lauter das Geräusch, desto größer der Druck.
Gemessen wird Schall/Lärm im logarithmischen Maß dB (Dezibel). Ab einem Geräuschpegel von 85 dB setzt die Gesundheitsschädigung ein. Durch gesundheitsschädigenden Lärm werden Bereiche des Hörorgans zerstört, die nicht wieder zu heilen oder zu ersetzen sind. Eine Dauerschädigung des Gehörs tritt ein.
Deshalb stets:
- Lärmbereiche vermeiden durch Einsatz geeigneter Maschinen und Geräte,
- in Lärmbereichen, die technisch unvermeidbar sind, geeigneten Gehörschutz tragen,
- Gehörschutz bereits anlegen vor dem Betreten von Lärmbereichen.
Körperschutz / Handschutz / Hautschutz
Einwirkungen von Stoffen, Temperaturen und Elektrizität können zu erheblichen gesundheitlichen Störungen führen. So können über die Haut Schadstoffe in die Blutbahn gelangen, wobei u.U. die eigentliche Störung erst nach hoher Latenzzeit auftreten kann.
Deshalb muss entsprechende Schutzkleidung getragen werden,
- wenn mit oder in der Nähe von Stoffen gearbeitet wird, die zu Hautverletzungen führen und/oder durch die Haut in den menschlichen Körper eindringen können,
- die Gefahr von Verbrennungen, Verätzungen, Verbrühungen oder Unterkühlungen besteht,
- elektrische Durchströmungen möglich sind,
- Stich- oder Schnittverletzungen möglich sind. Was durch die Haut geht, geht evtl. auch durch den Schutzhandschuh!
Handschutz
Bei der Auswahl des Schutzhandschuhs ist zu berücksichtigen:
- Der Schutzhandschuh muss für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sein (z. B. mechanische Einwirkung oder Flüssigkeiten).
- Der Schutzhandschuh muss den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen entsprechen (Material- und Pflegeeigenschaften, gesundheitliche Belange z. B. Allergien, Tastgefühl).
- Die Schutzhandschuhe müssen dem Träger angepasst sein.
- Der Schutzhandschuh muss Schutz gegenüber abzuwehrenden Gefahren bieten, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen, z. B. durch falsche Auswahl der Schutzhandschuhe.
- Bei Handschuhen zum Schutz gegen Chemikalien ist zu berücksichtigen, dass die Chemikalien den Handschuh durchdringen können (Permeation).
- Das Handschuhmaterial muss eine gute Schutzwirkung gegen eine Chemikalie aufweisen, schützt aber unter Umständen sehr schlecht gegen andere Chemikalien.
- Schutzhandschuhe sind vor jeder Benutzung auf Beschädigung zu prüfen (Risse, Löcher). Ist die Schutzwirkung beeinträchtigt, muss der Handschuh ersetzt werden.
- Bei Chemikalienschutzhandschuhen ist besonders auf die Permeation und Quellbeständigkeit zu achten.
- Nach der Benutzung ist der Chemikalienschutzhandschuh auf jeden Fall mit Wasser zu reinigen, um die Chemikalie zu entfernen.
Hautschutz
Die Haut ist als Barriere zwischen Außenwelt und Organismus ein wichtiges Organ des Menschen. Sie besteht aus Ober-, Lederhaut und Unterhautfettgewebe und schützt nur, wenn sie nicht übermäßig durch Arbeit und Umwelt geschädigt wird.
Für den gezielten Hautschutz ist die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen zu beachten:
- 1. Austausch eines schädigenden Stoffes durch einen gefahrlosen oder weniger schädigenden Stoff,
- 2. Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren,
- 3. Sorgfalt beim Umgang mit diesen Stoffen und persönlicher Hygiene,
- 4. Persönliche Schutzausrüstung.
Zum Hautschutz gehört
- der spezielle Hautschutz z.B. in Form von Hautschutzpräparaten wie Cremes und Salben,
- die gezielte und schonenden Hautreinigung, z. B. auf der Basis waschaktiver Substanzen (Seifen),
- eine wirksame Hautpflege, z. B. eine spezielle Pflegecreme.
Hautschutz soll das Eindringen von Schadstoffen in die Haut möglichst gut verhindern und die Hautreinigung erleichtern.
Schadstoffe lassen sich vereinfacht in wasserlösliche und wasserunlösliche Stoffe einteilen.
Gegen wasserlösliche Schadstoffe (z. B. Säuren) werden wasserunlösliche Hautschutzmittel eingesetzt (Wasser-in-Öl-Emulsion). Gegen wasserunlösliche Schadstoffe (z. B. viele organische Lösemittel, Kühlschmierstoffe) werden wasserlösliche Hautschutzmittel eingesetzt (Öl-in- Wasser-Emulsion).
Hautreinigung soll gründlich und gleichzeitig hautschonend sein. Mittel zur Hautreinigung sind:
- waschaktive Substanzen, anzuwenden bei z. B. einfachen Verschmutzungen durch leichte Montagearbeiten,
- Reibmittel, unterstützen die waschaktiven Substanzen durch mechanische Wirkung, anzuwenden bei Grobverschmutzung z. B. mit Metallstaub,
- Lösemittel, in Kombination mit waschaktiven Substanzen und Reibmitteln, sie kommen bei Spezialverschmutzungen (z. B. durch Lacke) zur Anwendung .
Grundsätzlich soll zunächst das mildeste Hautreinigungsmittel, die waschaktive Substanz, genutzt werden.
Hautpflege unterstützt die Regeneration der Haut. Darum ist nach der Reinigung fett- und feuchtigkeitshaltiges Hautpflegemittel anzuwenden.