Hauptstromzähler-Tausch
Wichtige Info:
Am 18,09.2024 wird der Hauptstromzähler durch die Stadtwerke ausgetauscht. In der Zeit zwischen 11:00 und 16:00 kann es zu Stromausfällen kommen.
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Ratlosigkeit - Anlage 3
Zeitenwende
Der Begriff "Zeitenwende" ist in der großen Politik sicherlich mit wesentlich dramatischeren Entwicklungen und Entscheidungen verbunden als in der normalerweise beschaulichen kleinen Welt des Kleingartenwesens.
Aber auch hier kann es Situationen geben, in denen den Beteiligten klar geworden ist, dass, wenn es so weitergeht wie bisher, dies das nicht allzu ferne Ende der Kleingartenidylle sein wird.
An diesem Punkt sind wir jetzt angekommen und wir Mitglieder und Pächter/innen des KGV Im Stichkanal e.V. haben es in der Hand, dafür zu sorgen, das im Interesse des Überlebens unseres gemeinnützigen Kleingartenvereins nebst Anlage zukünftig nichts mehr so sein wird wie bisher.
Das tolle Pamphlet und mit dessen Hilfe auch unser angeblich fähiger Vereinsvorstand können zwar das Übel benennen, die Konsequenzen schauerlich ausmalen und die Mitglieder zur Aktivität auffordern.
Aber die Ursachen erkennen sie nicht und sie wissen daher auch nicht, wie man die Probleme konkret, zeitnah und nachhaltig lösen kann.
Die Lösung ist einfach und nachfolgend für diejenigen, die keine Lust oder Zeit haben, sich die Beiträge im Archiv durchzulesen, das erforderliche Procedere in Kürze:
Das Hauptproblem ist das Fehlen einer vereins- und mitgliedergerechten Informations- und Kommunikationspolitik. Nur mit dieser besteht eine Chance, wieder alle Mitglieder zu erreichen und zu motivieren.
Auch jüngste Erfahrungen zeigen, dass wie in der Vergangenheit diese radikale Kehrtwende mit dem derzeitigen Vorstandsvorsitzenden nicht zu machen ist. Also ein absolut hoffnungsloser Fall.
Ein ebenso hoffnungsloser Fall in vielerlei Hinsicht scheint übrigens auch der neu gewählte 2. Vorsitzende zu sein. Vernehmlich hat er mit den modernen Kommunikationsmitteln noch viel weniger am Hut als der 1. Vorsitzende. Dass er im Wesentlichen auf den unqualifizierten und unbeliebten "Gartenfachberater" als inoffiziellen Assistenten in der Einarbeitungszeit zurückgreifen muss, bedeutet auch nicht wirklich Gutes.
Somit ist es zunächst erforderlich, auf der Position des ersten Vorsitzenden alsbald einen Wechsel herbeizuführen.
Man geht allgemein davon aus, dass der gesamte Vorstand nur noch nicht zurückgetreten ist, weil er den 1. Vorsitzenden überreden konnte, trotz seines angegriffenen Gesundheitszustandes weiterzumachen.
Es ist anzunehmen, dass der gesamte Vorstand zurücktreten wird, sobald im seine Galionsfigur abhanden gekommen ist, hinter der sich die einzelnen Vorstandsmitglieder immer gut verstecken konnten.
Wenn man nicht die Zeit bis zur nächsten regulären Wahl des 1. Vorsitzenden abwarten will, und diese Zeit haben wir eigentlich nicht mehr, muss das Minderheitenbegehren wieder aktiviert werden. Dafür reichen die Unterschriften von 1/4 der Mitglieder (ca. 250/4).
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Ratlosigkeit - Anlage 2
Gartenfachberater und Pflichtstunden
Es reicht aus, sich vor Augen zu halten, dass wirklich niemand unter der Regie des unqualifizierten "Gartenfachberaters", auch bekannt als der Peiniger der Pächter/innen, in der Anlage arbeiten möchte. Dieser spielt lieber mit Maschinen herum, anstatt als Vorbild mit den Pflichtstundenleistenden tatkräftig mitzuarbeiten.
Musste doch der Autor jüngst beobachten, wie der "Gartenfachberater" zum Zeitpunkt der Anlagenarbeiten im Regen in einer Art Übersprungverhalten, das er wohl bei seinen Hühnern abgeschaut hat, völlig sinnlos nasse Blätter mit dem Laubbläser durch die Luft wirbelte. Anstatt einen sauberen Formschnitt hinzulegen, hat er weiterhin letztens mit einer langen Heckenschere, die wohl größer war als er selbst, am Vereinsheim Büsche und Sträucher verunstaltet.
So führt auch der unüberlegte Einsatz einer ehrenamtlichen und kleingärtnerisch relevanten, aber fehlbesetzten Position zum fast vollständigen Erliegen der Mitgliederbeteiligung am Erhalt der Kleingartenanlage. Wie es scheint, nimmt dies wohl nur ein Vorstand in Kauf, der sein "Ableben" ohne Rücksicht auf Verluste noch etwas weiter hinaus zu schieben versucht.
Man muss sich fragen, warum das als Gartenobmann fungierende Vorstandsmitglied diesen gegen alle Regeln und Erfahrungen verstoßenden Einsatz nicht dauerhaft unterbindet.
Es hat sich weiterhin mittlerweile herumgesprochen, dass der Vorstand in letzter Zeit verstärkt versucht, den Pächter/innen wie dem Autor "Pflichtstücke", d.h. Gemeinschaftsflächen zu entziehen, z.B. mit rechtsunwirksam gezeichneten Schreiben ohne Anlass und Begründung.
Dadurch will man den Pächter/innen die Möglichkeit entziehen, mit der auf diesen Flächen geleisteten und vergüteten Arbeitsstunden ihre finanzielle Belastung zu senken. Dies zugunsten eines Nebenverdienstes z.B. für den ehrenamtlichen "Gartenfachberater", der seine bestimmungsgemäße Funktion mangels Qualifikation und Interesse nicht ausüben kann bzw. will und sich statt dessen mit den sonst von den Pächter/innen erledigten Gartenarbeiten, wie oben beschrieben, die Zeit vertreibt.
Das ist nicht die einzige nebenverdienende Person mit einer Funktion und der Leser mag selbst beurteilen, inwieweit diese Verfahrensweise gegen die Satzung, die Gartenordnung und gegen das gemeinnützige Kleingartenwesen allgemein verstößt.
Die mögliche weitere Absicht des Vorstands, Pächter/innen auf diese Weise zu Anlagenarbeiten zu zwingen, ist aus den oben genannten Gründen ebenfalls zum Scheitern verurteilt.
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