Hinweis; Dies ist nicht die offizielle Webseite des KGV Im Stichkanal, und der nachfolgende Artikel stellt nicht die Meinung des aktuellen Vorstands dar.

Satzungsänderung

Autor; Webmaster  19.03.2024  Vers. 1.3

Der Autor ist der Auffassung, dass es an der Zeit ist, der restriktiven Informations- und Kommunikationspolitik des aktuellen Vorstands durch geeignete Maßnahmen ein Ende zu bereiten und u.a. durch die Bereitstellung der heutigen Informationsstandards die Information aller Mitglieder umfassend, zeitnah und dauerhaft sicher zu stellen.

Dies bedingt zunächst die Änderung der Satzung des Kleingärtnervereins KGV Im Stichkanal, zu beschließen von der nächsten Mitgliederversammlung.

Folgende Änderungen sollten beschlossen werden:

§9(3)

[Dem Vorstand obliegen vor allem folgende Aufgaben:]

hinzufügen:

q) Sicherstellung der zeitnahen Information aller Mitglieder mittels einer offiziellen Webseite des Vereins, die fortlaufend zu aktualisieren ist. Die bisherige Information über den Aushang in der Kleingartenanlage wird bis auf Weiteres zusätzlich beibehalten.

Erläuterung:

Die ermüdende Diskussion über die Notwendigkeit einer offiziellen Webseite des Vereins (oder ersatzweise einer privaten Webseite über den Verein) muss endlich ein Ende haben. Diese Webseiten sind heutzutage Informationsstandard und bedürfen auch im gemeinnützigen Verein keiner Rechtfertigung mehr. Der Vorstand ist nicht in der Position, seine persönlichen Befindlichkeiten hinsichtlich der Internetnutzung auszuleben und über die Existenz dieser Webseiten zu entscheiden. Er hat sich einzig und allein dem Votum der Mitglieder zu fügen.

Besonders unangenehm berührt muss man vom bisherigen Verhalten des Vorstands sein angesichts der Tatsache, dass insbesondere schwerbehinderte Personen den Zugang zu einer Webseite schätzen und auf den oft beschwerlichen Fußweg zum Aushang verzichten können. Unverständlich auch deshalb, weil vernehmlöich der überwiegende Teil des Vorstands und ein großer Teil der Mitglieder schwerbehindert ist.

In einem nächsten Schritt, der aber hier noch nicht näher behandelt werden soll, muss dem Vorstand aus vielerlei anderenorts diskutierten Gründen untersagt werden, an Stelle von Webseiten mit Internetforen Medien wie WhatsApp bei der offiziellen Kommunikation mit den Mitgliedern einzusetzen.

§7(2)

Aushang in der Gartenanlage genügt.

geändert in:

Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Vereins und Aushang in der Gartenanlage genügt.

§7(10) Jedes Mitglied ist berechtigt, das Protokoll einzusehen.

geändert in

Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird auf der offiziellen Webseite des Vereins im Mitgliederbereich den Mitgliedern zum Download zur Verfügung gestellt. Für Mitglieder, die noch nicht über einen Internetanschluss verfügen, wird eine kostenfreie Kopie im Vereinsbüro bereit gestellt. 

Erläuterung:

Es liegen Berichte von Mitgliedern vor, dass sie sich bei der Einsichtnahme ins Protokoll von den vereinseigenen Türstehern und Aufsichtspersonen unter Druck gesetzt, genötigt und eingeschüchtert fühlten. Der Autor kann aus eigener Erfahrung diese einschüchternde Atmosphäre beim Umgang mit dem aktuellen Vorstand durchaus nachvollziehen.

Eine derartige, möglicherweise etwas überzeichnete Situation muss nicht nur in einem gemeinnützigen Verein unbedingt vermieden werden.

Eine ähnliche Situation ergibt sich übrigens Berichten zufolge oftmals auch bei den Einlasskontrollen der vereinseigenen Türsteher anlässlich der Mitgliederversammlung. Dies wurde teilweise auch vom Autor beobachtet. Anpöbeleien und Beschimpfungen sollen auch schon zufällig vorbeigehende Anlagenbesucher missbilligend zur Kenntnis genommen haben. Auch hier ist die Außenwirkung dramatisch.

Die formal korrekte Verhaltensweise von Vorständen, sich mit den De-Facto-Repressalien gegenüber den Mitgliedern bei einer Einsichtnahme ins Protokoll möglichst weitgehend Querulanten vom Halse zu halten, welche die Beschlussfassung lahmlegen könnten, ist unzumutbar und nicht mehr zeitgemäß. Besser ist es, sachlich korrekte und gerichtsfeste Protokolle zu erstellen. Anleitungen und Seminare dazu gibt es in genügender Anzahl im Internet.

§8(2)

Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein; die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.

danach ist einzufügen:

Ein Mitglied des Vorstands nach §8(8) dieser Satzung (z.B. Schriftführer/in) muss innerhalb eines Jahres die Sachkunde für die Erstellung und den Betrieb einer Webseite erwerben und ist dann für diese verantwortlich. Die Beauftragung eines externen Dienstleisters ist nur im Ausnahmefall und nur vorübergehend zulässig.

Die Fachberater müssen innerhalb eines Jahres ihre Sachkunde nachweisen und dann fortlaufend aktualisieren. Sie haben ausschließlich eine Beratungsfunktion und dürfen vom Vorstand nicht zusätzlich mit administrativen Aufgaben beauftragt werden.

Erläuterung:

Der Nachweis der Sachkunde der Schriftführerin / des Schriftführers oder einer anderen Person des geschäftsführenden Vorstands gilt als erbracht, wenn sie/er in einem Fachgespräch in der Lage ist, die Einrichtung und den Betrieb einer Webseite mit den im Kleingartenbereich benötigten Komponenten hinreichend genau zu beschreiben. Die dazu benötigten Kenntnisse sind allerorten im Internet verfügbar.

Der Nachweis der Sachkunde einer Fachberaterin / eines Fachberaters gilt durch eine geeignete Berufsausbildung oder durch einen verbandsinternen Grundlehrgang (z.B. in Lünen) als erbracht. In beiden Fällen ist eine andauernde Aktualisierung durch Fortbildungsveranstaltungen des Stadt- und Landesverbands erforderlich.

Das derzeitige Verhalten eines Gartenfachberaters, der seit Jahren seine Sachkunde nicht nachgewiesen hat und sich im Auftrag des Vorstands bzw. in Amtsanmaßung als Vollstrecker in der Kleingartenanlage aufführt, sorgt vernehmlich für erheblichen Unfrieden unter den Mitgliedern und wegen seiner offensichtlichen Inkompetenz auch für eine verheerende vereinsschädigende Außenwirkung. Auch hier ist eine baldige Regulierung unverzichtbar.

Der Vorstand wurde gebeten, die vorgenannte Satzungsänderung  der  §7(2),§7(10),§8(2) sowie §9(3) auf die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung zu setzen und einen Beschluss der Mitgliederversammlung herbeizuführen.

Der Stadtverband der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V. wird gebeten, eine entsprechende Änderung der Muster-Vereinssatzung von 2010 herbeizuführen.

Kommentare von Mitgliedern zu diesem Beitrag sind hochwillkommen. Bei Verwendung des Kontaktformulars dieser privaten Webseite ist Diskretion sichergestellt,

Update 21.03.2024

Aufgrund der aktuellen Entwicklung sieht sich der Autor durch die damit verbundenen Umstände nunmehr veranlasst, sich auf das demnächst zur Wahl anstehende Amt des 1. Vorsitzenden zu bewerben.

 

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