Hinweis: Dies ist nicht die offizielle Webseite des Vereins KGV Im Stichkanal Herne e,V. und sie beinhaltet auch nicht die Meinung des geschäftsführenden Vorstands.

Minderheitenbegehren

Autor: Webmaster  31.03.2024   Update 24.04.2024 Vers. 1.4

Wenn man in seinem Verein etwas Grundsätzliches bewegen will und sich z.B. für ein Amt im geschäftsführenden Vorstand beworben hat, ist das erst einmal nur die halbe Miete. Es kommt jetzt darauf an, die Wahl zum Amt auch auf die Tagesordnung der regulären oder außerordentlichen Mitgliederversammlung zu bringen. 

In den meisten Fällen erfährt die außerordentliche Bewerbung auf ein Amt die strikte Ablehnung des aktuellen Vorstands. Man hat den Eindruck, dass er so etwas fürchtet wie der Teufel das Weihwasser und alles unternehmen wird, die Wahl zu verhindern. Auch von Seiten des Stadtverbandes, der gemäß seiner Satzung die Einhaltung kleingärtnerischer Vorschriften zu überwachen hat, ist, wie es heißt, keinerlei Hilfestellung zu erwarten.

Aber Gott sei Dank hat der Gesetzgeber in diesem unseren Lande dafür gesorgt, dass auch eine Minderheit der Mitglieder eine Mitgliederversammlung mit entsprechender Tagesordnung erzwingen kann.

Vernehmlich soll es Vorstände gegeben haben, die der Versuchung erlagen, diese "Berufung auf Verlangen einer Minderheit (§37 BGB)" in strafrechtlich relevanter Art und Weise zu beeinflussen (z.B. Nötigung, üble Nachrede). Dies kann man aber dadurch unterbinden, in dem man das zuständige Amtsgericht von Anfang an in das Verfahren mit einbezieht. 

Sollte der Vorstand die Einberufung einer Mitgliederversammlung mit der von der Minderheit gewünschten Tagesordnung verschleppen, kann das Amtsgericht diese Mitglieder ermächtigen, die Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen.

Der Gesetzgeber hat allerdings eine kleine Hürde in das Verfahren eingebaut, die besagt, dass für ein Minderheitenbegehren mindestens 10% der Vereinsmitglieder erforderlich sind, wenn in der Satzung nichts anderes aufgeführt ist. Die Satzung unseres KGV Im Stichkanal gibt aber vor, dass mindestens 1/4 = 25% der Mitglieder für ein Minderheitenbegehren benötigt werden.

So muss man eben versuchen, diese 25% an Unterschriften durch direkte Ansprache und über diese Webseite zu erhalten.

Aber auch wenn dafür die Chancen derzeit nicht schlecht stehen, wäre es grundsätzlich wünschenswert, dass sich der Vorstand bewegt und der Einfachheit halber die zwei im Entwurf des Minderheitenbegehrens aufgeführten Tagesordnungspunkte in die Tagesordnung der demnächst stattfindenden Mitgliederversammlung aufnimmt.

Das würde ein Minderheitenbegehren überflüssig machen, dem Vorstand unangenehme und peinliche Diskussionen und den begehrenden Mitgliedern jede Menge Aufwand ersparen.

Der Autor dieser Webseite hat auftragsgemäß den nachfolgenden Entwurf eines Minderheitenbegehrens gefertigt. Dabei wurde er bezüglich der Ausführungen zum unten erwähnten Punkt 1.3 von fachkundigen Externen und besorgten Mitgliedern noch einmal auf die Möglichkeit des Verlusts der Gemeinnützigkeit hingewiesen. 

Dies würde für einen "normalen" Verein eine Katastrophe bedeuten, für den hier in Rede stehenden Kleingartenverein nach dem Bundeskleingartengesetz wäre es jedoch das Ende.

Auch wenn die Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung für kleinere gemeinnützige Vereine gelockert wurde, müssen verfügbare Mittel umgehend zur Verwirklichung eines gefährdeten Satzungszwecks verwendet werden.

Vereinsmitglieder, die sich diesem Begehren anschließen wollen, können sich diesbezüglich auch über das Kontaktformular dieser Webseite melden. Absolute Diskretion wird zugesichert.

Update 01.04.2024

Update 24.04.2024

 

                                               - Entwurf -  

Anschrift des Webmasters                                Bochum, den (Datum)

per Einschreiben:
KGV Im Stichkanal Herne e.V.
Geschäftsführender Vorstand
Blücherstraße 68a
44628 Herne


Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde im geschäftsführenden Vorstand,

im Auftrag der unterzeichneten Mitglieder des KGV Im Stichkanal Herne e.V. übersende ich Ihnen nachfolgend ein Minderheitenbegehren nach § 37 BGB mit der Bitte um weitere Veranlassung. 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift des Webmasters


Minderheitenbegehren nach § 37 BG

Es wird gebeten, eine Mitgliederversammlung einzuberufen und die Tagesordnung um folgende Tagesordnungspunkte zu ergänzen:

1. Neuwahl des 1. Vorsitzenden
2. Neuwahl des Gartenfachberaters

Begründung zu 1. Neuwahl des 1. Vorsitzenden

1.1 Der 1. Vorsitzende ist aus gesundheitlichen Gründen vernehmlich nicht mehr in der Lage, seine Aufgaben vollumfänglich wahrzunehmen.

1.2 Der 1. Vorsitzende kann aufgrund seiner Informations- und Kommunikationspolitik nicht mehr alle Mitglieder im erforderlichen Umfang erreichen und ihre Interessen wahrnehmen.
Durch den Verzicht aufs Internet diskriminiert er in unerträglicher Weise benachteiligte, behinderte und schwerbehinderte Mitglieder des Vereins und verweigert den Mitgliedern die Nutzung des heutzutage primären Informations- und Kommunikationsmittels innerhalb des Vereins.

Durch die Nutzuing einer WhatsApp-Gruppe wurde ein Verein im Verein geschaffen, viele Vorstandsinformationen nur im kleinen ausgewählten Kreis gehandelt und der größte Teil der Mitglieder (> 4/5) von einer „digitalen“ Kommunikation mit dem Vorstand ausgeschlossen.
                    
1.3 Die Satzung und die Gartenordnung des Vereins werden nicht mehr eingehalten.

Die mangelnde Pflege der Anlagen, die unzureichende kleingärtnerische Nutzung vieler Parzellen sowie marode Versorgungsleitungen (Wasser und Strom) sorgen für deutlichen Unmut unter den Mitgliedern.
Es besteht dringender Handlungsbedarf, die mittlerweile angefallenen Anlagenerhaltungskosten (700 € pro verkaufte Parzelle) satzungsgemäß auszugeben.


Begründung zu 2: Neuwahl des Gartenfachberaters

2.1 Der Gartenfachberater hat entgegen seiner Zusage bei seiner Wahl vor ca. 2 Jahren den Sachkundenachweis (Lehrgang in Lünen) bisher nicht erbracht und die kleingärtnerische Fortbildung der Vereinsmitglieder in keiner Weise durchgeführt.

2.2 Der Gartenfachberater hat im Auftrag des Vorstands bzw. in Amtsanmaßung administrative Tätigkeiten ausgeführt, dabei viele Vereinsmitglieder in respektloser Weise behandelt und neben seiner fachlichen auch seine soziale Kompetenz für die Funktion „Gartenfachberater“ deutlich in Frage gestellt.

[Ende des Minderheitenbegehrens]

Hiermit bestätige ich, das obige Minderheitenbegehren in Gänze gelesen und verstanden zu haben sowie durch meine Unterschrift mitzutragen:

GA-Nr.          Vorname, Name            Datum/Unterschrift

 

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