Kleingartenverein "Im Stichkanal" Herne e.V.
Zur Information:
Das Verbrennen von Gartenabfällen durch Privatpersonen im Freien ist laut Landesimmissionsschutzgesetz NRW grundsätzlich verboten.
Ein nicht genehmigtes Feuer (außer dem Traditionsfeuer) und die Verbrennung von Abfällen kann mit Geldbußen geahndet werden.
Landesimmissionsschutzgesetz NRW
Stand 11.04.2018