Update 24.04.2024
Zum Punkt 2 hat sich mittlerweile die zwar nicht zwingend notwendige, aber doch erwähnenswerte Begründung 2.3 hinzugesellt:
2.3 Wie der Autor jüngst wieder selbst beobachten musste, hat der "Gartenfachberater" in Ausübung seiner "Beratungstätigkeit" die Angewohnheit entwickelt, Gesprächen mit den aufgebrachten Pächterinnen und Pächtern, die von seinen Aktionen betroffen sind, auf auffällig unauffällige Weise aus dem Wege zu gehen. Zur Vermeidung von Kontakten flüchtet er auf seltsamen Umwegen gesenkten Hauptes und eiligen Schrittes. Wird er dennoch einmal gestellt, wendet er den Blick ab, senkt sein Haupt und versucht, undeutlich murmelnd zu entkommen. Es bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung, dass er sich auch auf diese Weise als beratende Kraft disqualifiziert hat.