Hinweis: Dies ist nicht die offizielle Webseite des Vereins KGV Im Stichkanal Herne e,V. und sie beinhaltet auch nicht die Meinung des geschäftsführenden Vorstands.

Autor: Webmaster  16.04.2024 Vers. 1.0

Versunkene Gärten

Der Autpr dieses Beitrags hatte sich vor einigen Wochen mit den versunkenen Gärten am Pantringshofweg in Sachen kontaminiertes Grundwasser beschäftigt. Die Stadt Herne konnte mittlerweile mit beredten Worten den Verdacht einer Grundwasserbelastung weitgehend entkräften, aber das Problem mit den gefluteten Gärten ist nach wie vor vorhanden.

Die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner der Gärten, die von den in letzter Zeit auftretenden Überschwemmungen betroffen waren, haben sich über Jahrzehnte mit viel Arbeit und hohen Kosten ein kleingärtnerisches Refugium geschaffen und sind nicht bereit, wegen eines behebbaren technischen Problems einfach die Gärten aufzugeben. 

Vernehmlich soll man seitens des Vorstands in mindestens einem Fall in dreister Weise einen vergammelten Garten als gleichwertigen Ersatz für ein gepflegtes Kleingartenanwesen angeboten haben. Letzteres wolle man (ohne Sachverständigengutachten und Wertermittlung) als Totalschaden erklären und "kaputtschreiben". Aber so läuft das nicht.

Der Vorstand ist gefordert, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und sich professionellen fachtechnischen und ingenieurmäßigen Sachverstands zu bedienen, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Bisher bestand Grund zur Annahme, dass es sich bei dem aufquellenden Wasser um Grundwasser oder sonstiges Wasser nahe der Oberfläche handelt.

Die mangelnde Synchronität zu den Regenfällen und die Intensität der punktuellen Unterspülung des Erdreichs in dem hier exemplarisch in Rede stehenden Kleingarten lenkt den Verdacht mittlerweile aber auch auf einen Defekt an der im Pantringshofweg verlaufenden Ringleitung der Trinkwasserversorgung.

Wie es heißt, glaubt der Vorsitzende nicht an einen Schaden an der Wasserleitung. Aber glauben heißt "nicht wissen" und gehört in den Bereich der Religion, nicht aber in den Bereich professioneller Technik. Dabei könnte man sich umgehend Klarheit verschaffen durch kurzzeitiges Abdrehen des Leitungsstrangs und Beobachtung des in den Garten eindringenden Wassers.

Auch mit dem  Problem der Stromversorgung des hier in Rede stehenden Gartens will man sich vernehmlich nicht näher beschäftigen.

Wegen einer vermutlich "abgesoffenen" Muffe hat man die Stromversorgung des Kleingartens der Einfachheit halber abgeklemmt.  Klammert man die Betrachtung der maroden und sanierungsbedürftigen, aber noch funktionierenden Stromversorgung in der Kleingartenanlage einmal aus, wäre eine ortsfeste Standardversorgung des Gartens vom nächsten Verteiler oder vom Nachbargarten bei gutem Willen durchaus im Bereich des Möglichen und Vertretbaren.

Erfahrungsgemäß trennt sich in der hier beschriebenen Situation die Spreu vom Weizen, was die Qualität des Vorstandhandelns betrifft. Jeder kann jetzt für sich selbst feststellen, ob er einen Vorstand gewählt hat, der sich mit Vehemenz für die Lösung von Problemen der Kleingärtnergemeinschaft einsetzt, oder aber der sich selbst beauftragt hat, den Verein und die Anlage vor den Problemen, Sorgen und Anliegen der Mitglieder zu "beschützen".

Update 17.04.2024

Auf der einen Seite ist es traurig, dass es erst der obigen Veröffentlichung bedarf, damit sich seitens des Vorstands etwas bewegt, auf der anderen Seite ist es erfreulich, dass man mit geeigneten Mitteln doch noch etwas anstoßen  kann.

Das Ganze hat jedoch nur Sinn, wenn es gelingt, dass sich Betroffene und Vorstand direkt über zu treffende Maßnahmen absprechen. Ausreden wie eine Nichterreichbarkeit entfallen bei der vorliegenden Verfügbarkeit von WhatsApp und E-Mail und der beidseitigen Kenntnis der Handynummern.

Es ist ein Unding, dass derzeit ein Kommunikationsversuch über einen Dritten erfolgt. Vernehmlich ist damit die laufende Aktion der Überprüfung auf einen Wasserleitungsdefekt praktisch zum Scheitern verurteilt.

Der Autor ist sich nicht sicher, ob auf beiden Seiten ein ernsthafter Wille besteht, das Problem im Sinne einer weiteren Nutzung der betroffenen Kleingärten zu lösen.

Update 25.04.2024

Angesichts der messtechnischen "Meisterleistung" der Vorstandsgehilfen in der oben beschriebenen Angelegenheit fällt es dem Autor als Diplomingenieur schwer, nicht abwertend und gehässig darüber zu berichten.

Schon vor Wochen hat der Autor vorgeschlagen, das Wasser in der direkt anliegenden Ringleitung definiert abzustellen. Das Abdrehen erfolgte so kurzfristig und kurzzeitig, dass eine technische Begutachtung in den betroffenen Gärten nicht sinnvoll durchgeführt werden konnte. Zeitgleich verbreiteten die Vorstandsgehilfen in der Anlage, es gäbe keine Leckage, sie hätten das sorgfältig geprüft.

Eine Zeitlang geschah - nichts. Auch die Angelegenheit mit der Stromversorgung wurde seitens des Vorstands nicht weiter verfolgt.

Der Autor und auch die Betroffenen können sich des Eindrucks nicht erwehren, dass man ihnen durch Aussitzen der Probleme die weitere Nutzung der Gärten verleiden will. Im günstigsten Fall will man ihnen vernehmlich irgendwelche Gammelgärten als Ersatz anbieten. Und dies alles unter Misachtung pachtrechtlicher und haushaltsrechtlicher Vorschriften.

Und was dem Fass jetzt den Boden ausschlägt, ist die Verlautbarung der Vorstandsgehilfen, es handele sich doch um die vom Autor vermuteten Leckage in der Wasserleitung. sie hätten das geprüft. Aber anstatt flugs hinzugehen und die Stelle aufzugraben, passiert wiederum - nichts.

Noch ist es Zeit, dass die Betroffenen zu dieser Angelegenheit in der Mitgliederversammlung am 27.04.2024 z.B. unter Verschiedenes eine Erörterung herbeiführen. Es bleibt zu hoffen, dass sie diese Chance nutzen.

Auf der Suche nach der Quelle - die Zweite

 

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