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https://kgv-stichkanal.womette.de/images/kgv/FED-Versicherung_2025.pdf
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Dipl.-Ing.
Wolfgang Mette
Garten 58
KGV im Stichkanal Herne e.V.
Geschäftsführender Vorstand
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde im geschäftsführenden Vorstand,
Ihre 1. Abmahnung vom 12.05,2025 habe ich zur Kenntnis genommen, widerspreche ihr hiermit und beabsichtige auch weiterhin nicht, in der in Rede stehenden Angelegenheit Ihrer Fristsetzung nachzukommen.
Allein der in der Abmahnung beschriebene Versuch, die Existenz eines Außenwandschornstein gleich welcher Art mit einem Verstoß gegen die kleingärtnerische Nutzung oder einem erheblichen Bewirtschaftungsmangel in Verbindung zu bringen, zeigt die abnormale Schlichtheit Ihrer Bemühungen und legt wieder einmal nahe, dass es Ihnen nur um Vergeltung geht.
Dies ebenso wie der Umstand, dass Sie sich den Schornstein mehrere Jahre lang vom Vereinsheim aus bewundernd angesehen haben und erst jetzt etwas dagegen unternehmen wollen.
Menschlich enttäuschend ist nur, dass die Kassiererin, die ich bisher für eine damals beteiligte integere Person gehalten habe, diesen ganzen Unfug jetzt ohne Not mit unterschrieben hat.
Statt dieser Abmahnung hätte ich erwartet, dass Sie zu meinen Ausführungen in der Ihnen am 13.04. 2025 zugegangenen E-Mail Stellung genommen hätten, denn schließlich geht es nicht um mein Fehlverhalten, sondern um ein Fehlverhalten des geschäftsführenden Vorstands in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Schädigung des Pächters.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass meine sämtlichen E-Mails an den Vorstand zur Verifizierung des Erhalts stets auch an den Stadtverband und an meine Verwandtschaft bei der Justiz versendet werden. Es nützt also nichts, die Kenntnisnahme einer E-Mail zu leugnen oder sie zu ignorieren.
Außerdem lasse ich Sie wissen, dass ich als Beitragsautor und Kommentator in den bundesweiten Kleingartenforen mit insgesamt über 100.000 Mitgliedern die Angelegenheit bereits zur Diskussion gestellt habe.
Bisher hat das nur für Heiterkeit gesorgt. Das ändert sich aber schlagartig, sollte sich die Angelegenheit zu einem Präzedenzfall zum Schaden nicht nur unserer zahlreichen Pächter/innen, die eine Feuerstätte gleich welcher Art (Holz, Gas, Diesel) betreiben, sondern darüber hinaus landesweit zu zu einem Schaden für das Kleingartenwesen entwickeln.
Dann werde ich nicht zögern, Ross und Reiter in meinen Beiträgen und Kommentaren zu benennen. Damit wären wohl ihre Tage als Vorstandsmitglieder endgültig gezählt, wenn das nicht vorher schon die nächste Mitgliederversammlung oder die Insolvenz erledigt haben.
Das sowohl in den Foren, als auch auf meiner Webseite und natürlich auch gegenüber unseren Mitgliedern, die angeblich nie meine Webseite lesen, aber immer über den Inhalt bestens informiert sind. Zugriffszähler lügen also nicht.
Wie wenig der Datenschutz gegenüber BGB-Vorstandsmitgliedern greift, können Sie der Tatsache entnehmen, dass im Vereinsregister Ihre persönlichen Daten jederzeit und von Jedermann abrufbar sind.
Ich darf Sie auch im Hinblick auf die von allen sehnlichst erwartete Mitgliederversammlung bitten, sich nicht zum Gespött der Leute zu machen und mich nicht weiter mit ihren unhaltbaren Abmahnungen und Co. zu langweilen.
Sollten Sie sich in der Lage sehen, meine Schreiben konkret und kompetent zu beantworten, stünde einem Schlichtungsangebot zur Zufriedenheit aller von meiner Seite nichts im Wege.
Ach ja, am Rande noch ein gut gemeinter Rat: Vermeiden Sie es tunlichst, ehemals beruflich erfolgreiche und jetzt gelangweilte Rentner/innen zu provozieren und sich mit ihnen anzulegen. Die haben meistens alle Möglichkeiten, einen längeren Atem und alle Zeit der Welt, eventuelle Machenschaften und Verfehlungen aufzudecken und ihnen ein Ende zu bereiten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Mette
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Hinweis: Dies ist nicht die offizielle Webseite des Vereins KGV Im Stichkanal Herne e,V. und sie beinhaltet auch nicht die Meinung des aktuellen geschäftsführenden Vorstands.
Die Sache mit dem Strom 4
Autor: Webmaster 21.10.2025 Vers. 3.2
Schon damals bei der Übernahme der Parzelle war mir aufgefallen, dass mir keine Richtlinien für die Abnahme elektrischer Energie aus dem Vereinsnetz genannt werden konnten und dass es dem Verein vertreten durch den Vorstand offensichtlich völlig egal ist, was sich hinter dem Zwischenzähler in der Laube abspielt. Mittlerweile sind auch noch die Angelegenheiten mit den digitalen Zählern und den Balkonkraftwerken hinzugekommen, welche für den Verein geregelt werden müssen.
Als Elektro- und Sicherheitsingenieur war mir die Situation ein Dorn im Auge, aber ich habe seinerzeit darauf verzichtet, dieses Fass aufzumachen, weil es meiner Meinung nach noch viele andere Baustellen im Verein und in der Anlage gab, die eigentlich einer vordringlicheren Behandlung bedurften.
Nunmehr befürchte ich aber, dass das Fass überläuft und die Situation, die den Niedergang der maroden Trinkwasserversorgung mit seinem nunmehr dauerhaften Ausfall im Winter in Verbindung mit dem Sickergrubenproblem und der Grundwassernutzung darstellt, sich auch bei der ebenfalls maroden Stromversorgung in ähnlicher Weise wiederholt.
So ist mir in letzter Zeit im Sommer mehrfach ein Stromausfall aufgefallen, meistens nach dem Gesetz von Murphy immer dann, wenn ich meine Notstromversorgung deaktiviert habe und ich den Inhalt meines Kühlschranks in die Tonne kloppen kann.
Die Strom- und die Trinkwasserversorgung wurden jahrelang nicht professionell gewartet, sondern auf Verschleiß gefahren, und statt einer Wartung und Reparatur durch professionelle Frermdfirmen bastelten an beiden Anlagen bis zuletzt immer noch vereinseigene selbsternannte Fachleute und Autodidakten herum, welche zwar anerkanntermaßen gutwillig sind, aber total überfordert mehr Schaden anrichten, als sie beseitigen können.
Dabei ist ausdrücklich zu erwähnen, dass die an den aktuellen Vorstand schriftlich gerichteten Angebote von vereinseigenen Fachingenieuren, bei der Organisation und Durchführung der Planung. Wartung und Reparatur behilflich zu sein, allesamt ignoriert wurden.
Dem Betrachter erschließt sich nicht, woher der Vorstand für sich das Recht in Anspruch nimmt, eine derartige Maßnahme zur Kosteneinsparung dem Verein vorzuenthalten.
Die Stromausfälle in Verbindung mit den Vorgängen rund um die versunkenen Gärten sowie die für den Verein absolut undurchsichtigen elektrotechnischen Verhältnisse in den Lauben veranlassen mich, die aus fach- und sicherheitstechnischer Sicht sowie im Rahmen der Fürsorgeverpflichtung des Vereins dringend notwendigen Maßnahmen noch einmal zu benennen.
Der Vorstand des KGV Im Stichkanal Herne e.V. wird somit aufgefordert, die nachfolgenden Maßnahmen ggf. unter Beteiligung der Mitgliederversammlung alsbald umzusetzen:
Regelmäßige Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in den Kleingartenlauben durch vereinseigene Elektrofachkräfte nach Erwerb eines zugelassenen Prüfgerätes. Dies insbesondere auch bei Pächterwechsel.
Sukzessive Umrüstung auf digitale Zähler mit Rücklaufsperre in den Lauben bis 2032 und sofortige Regelungen mit dem Netzbetreiber bezüglich des Betriebs von Balkonkraftwerken.
Begrenzung der Stromentnahme in den Kleingartenlauben auf einphasig 230V, 16 A durch den Vorstand durch Veranlassung des Einbaus eines 16A-Sicherungsautomaten nebst 30mA-RCD.
Hinter dem Zwischenzähler ist vereinsseitig durch eine beauftragte Elektrofachkraft ein Sicherungsautomat 16A nebst einem RCD 30mA als Personenschutz einzubauen und gegen Überbrückung zu sichern.
Auch hier ist zu beachten: Unterschätze niemals den Einfallsreichtum (anderorten auch als kriminelle Energie bezeichnet) eines Kleingärtners, Sicherungsmaßnahmen zu umgehen.
Die entnehmbare Leistung von theoretisch 3680 VA ist für eine Laube nach dem BKleingG mehr als ausreichend. Es können nacheinander auch verbrauchsintensive Geräte wie Rasenmäher, Kochplatten oder Warmwasserbereiter betrieben werden.
Im Übrigen kann man in einem Kleingarten nicht erwarten, über den gleichen elektrischen Komfort wie in der Privatwohnung zu verfügen.
Nach Auffassung des Autors sind die Stromausfälle insbesondre auf Überlastung des vereinseigenen Netzes mit Kühlgeräten zurück zu führen.
Wäre das Netz inklusive der Laubenanschlüsse bis zum Zähler nebst Vorsicherungen und RCD in einem ordnungsgemäßen und sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand, würde der Strom schon in den Lauben abgeschaltet und es könnte überhaupt nicht zu einer Überlastung des Netzes kommen.
Damit die nach dem Zwischenzähler in der Laube befindliche Installation mit dem RCD 30mA betrieben werden kann, hat die Pächterin / der Pächter dafür zu sorgen, dass die in der Laube verwendeten Leitungen mindestens einer Leitung NYM 3x1,5² entsprechen. Der Schutzleiter ist überall mitzuführen, anzuschließen und außerhalb der Laube mit einem Erdanker oder Fundamenterder zu verbinden.
Die elektrische Sicherheit in den Gärten ist durch die oben erwähnten regelmäßigen Prüfungen der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zu gewährleisten.
Die Zählerstände werden dem Vorstand nach Aufforderung per E-Mail oder Briefpost von den Pächter/innen mitgeteilt. Daneben haben die Pächter/innen die Ablesung und Überprüfung der Zähler durch Vorstandsmitglieder zu dulden und zu unterstützen.
Manipulationen am Zähler und an der 1. Sicherung vor dem RCD nach dem Zähler sowie ihre Überbrückung durch den / die Pächter/in berechtigen den Vorstand zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrags.
Die Unterverteilungen für die Leitungen zu den einzelnen Gärten sind durch eine Fremdfirma zu überprüfen sowie zu warten und ggf. zu reparieren oder zu ersetzen, ebenso wie die Erdkabel zu den einzelnen Gärten. Vorbereitende Arbeiten wie Erdarbeiten können von Vereinsmitgliedern erledigt werden.
Dem Energieversorger und der Arbeitsschutzbehörde sind zwei für die KGA verantwortliche Elektrofachkräfte schriftlich zu benennen.
Diese sollten insgesamt gesehen jederzeit von den Vereinsmitgliedern für Auskünfte und Hilfeleistungen erreichbar sein. Nur diese beiden Personen sind berechtigt, sich Zugang zu den Verteilungen zu verschaffen und Arbeiten wie z.B. Sicherungswechsel oder Messungen durchzuführen.
Entsprechend den aktuellen Rechtsvorschriften sind bis 2032 alle alten Analogzähler in den Lauben durch digitale Zähler mit Rücklaufsperre und ggf. 2-Wege-Messsystem zu ersetzen. Diese Maßnahme kann jeden Pächter und jede Pächterin mit ca. 1000 € belasten und ist deshalb auf die noch zur Verfügung stehenden Jahre zu verteilen. Diese 1000 € sind eine sehr vorsichtige Schätzung anhand einer "Sammelbestellung" für die Umrüstung eines KGV im Lande Bremen.
Entsprechend den geltenden Vorschriften können Balkonkraftwerke bis aktuell 800W den Pächter/innen ohne triftige Gründe nicht verwehrt werden. Vor der Installation sind die alten Analogzähler durch die oben erwähnten Digitalzähler zu ersetzen.
Das bedeutet in der Praxis, dass jeder Pächter und jede Pächterin vor Installation des Balkonkraftwerks erst einmal mindestens ca. 1000€ für den Zähler nebst Einbau abdrücken muss.
Festinstallierte Balkonkraftwerke sind eine bauliche Veränderung und bedürfen einer Genehmigung. Die elektrotechnischen Belange sind von Elektromeistern oder Ingenieuren des Vereins mit dem Netzbetreiber vorab abzuklären. Autodidakten und selbsternannte Fachkräfte können die Risiken für das Vereinsnetz nicht abschätzen und sind von den Elektroanlagen fern zu halten.
Bei den vor der Neuverpachtung durchzuführenden Wertermittlungen sind die verantwortlichen Elektrofachkräfte zu beteiligen. Diese führen eine Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel der Elektroinstallation auf der Parzelle durch und geben sie schriftlich zu Protokoll. Dieses Protokoll ist Bestandteil des Protokolls der Wertermittlung. Außerdem veranlassen sie eventuell notwendige Reparaturen vor Neuverpachtung und überwachen die Erledigung.
Da der Verein vertreten durch den Vorstand in den letzten Jahrzehnten das Thema "Elektrische Sicherheit" im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sträflich vernachlässigt hat und die Ertüchtigung der Laubeninstallationen nicht unerhebliche Kosten und fachtechnischen Arbeitsaufwand verursachen kann, ist es nicht mehr als recht und billig, dass diese zusätzlichen Kosten nebst Arbeitsleistung einmalig vom Verein übernommen und nicht den Nachpächter/innen aufgebürdet werden. Das ist insoweit auch kein Problem, weil der Verein über etliche Jahre ein dickes Polster an Anlagen-Unterhaltungsbeiträgen angesammelt hat. Der Verbleib dieser Mittel bedarf allerdings einer Untersuchung.
Andauernde Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften berechtigen den Vorstand zur Kündigung des Pachtvertrags.
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