Die Sache mit dem Strom 2
Autor: Webmaster 01.07.2025 Vers. 2.0
Schon damals bei der Übernahme der Parzelle war mir aufgefallen, dass mir keine Richtlinien für die Abnahme elektrischer Energie aus dem Vereinsnetz genannt werden konnten und dass es dem Verein vertreten durch den Vorstand offensichtlich völlig egal ist, was sich hinter dem Zwischenzähler in der Laube abspielt.
Als Elektro- und Sicherheitsingenieur war mir das natürlich ein Dorn im Auge, aber ich habe seinerzeit darauf verzichtet, dieses Fass aufzumachen, weil es meiner Meinung nach noch viele andere Baustellen im Verein und in der Anlage gab, die eigentlich einer vordringlicheren Behandlung bedurften.
Mittlerweile befürchte ich aber, dass das Fass überläuft und die Situation, die den Niedergang der maroden Trinkwasserversorgung mit seinem nunmehr dauerhaften Ausfall im Winter in Verbindung mit dem Sickergrubenproblem darstellt, sich auch bei der ebenfalls maroden Stromversorgung in ähnlicher Weise wiederholt.
So ist mir in letzter Zeit jetzt im Sommer mehrfach ein Stromausfall aufgefallen, meistens nach dem Gesetz von Murphy immer dann, wenn ich meine Notstromversorgung deaktiviert habe und ich den Inhalt meines Kühlschranks in die Tonne kloppen kann.
Beide Anlagen wurden jahrelang nicht professionell gewartet, sondern auf Verschleiß gefahren, und statt einer Wartung und Reparatur durch professionelle Frermdfirmen basteln an beiden Anlagen immer noch vereinseigene selbsternannte Fachleute und Autodidakten herum, welche zwar anerkanntermaßen gutwillig sind, aber total überfordert mehr Schaden anrichten, als sie beseitigen können.
Dabei ist ausdrücklich zu erwähnen, dass die an den aktuellen Vorstand schriftlich gerichteten Angebote von vereinseigenen Fachingenieuren, bei der Organisation und Durchführung der Planung. Wartung und Reparatur behilflich zu sein, allesamt ignoriert wurden.
Dem Betrachter erschließt sich nicht, woher der Vorstand für sich das Recht in Anspruch nimmt, eine derartige Maßnahme zur Kosteneinsparung dem Verein vorzuenthalten.
Die aktuellen Stromausfälle in Verbindung mit den Vorgängen rund um die versunkenen Gärten sowie die für den Verein absolut undurchsichtigen elektrotechnischen Verhältnisse in den Lauben veranlassen mich, die aus fach- und sicherheitstechnischer Sicht sowie im Rahmen der Fürsorgeverpflichtung des Vereins dringend notwendigen Maßnahmen noch einmal zu benennen.
Der Vorstand des KGV Im Stichkanal Herne e.V. wird somit aufgefordert, die nachfolgenden Maßnahmen ggf. unter Beteiligung der Mitgliederversammlung alsbald umzusetzen:
Begrenzung der Stromentnahme in den Kleingartenlauben auf einphasig 230V, 16 A durch den Vorstand durch Veranlassung des Einbaus eines 16A-Sicherungsautomaten nebst 30mA-RCD.
Hinter dem Zwischenzähler ist vereinsseitig durch eine beauftragte Elektrofachkraft ein Sicherungsautomat 16A nebst einem RCD 30mA als Personenschutz einzubauen und gegen Überbrückung zu sichern.
Auch hier ist zu beachten: Unterschätze niemals den Einfallsreichtum (anderorten auch als kriminelle Energie bezeichnet) eines Kleingärtners, Sicherungsmaßnahmen zu umgehen.
Die entnehmbare Leistung von theoretisch 3680 VA ist für eine Laube nach dem BKleingG mehr als ausreichend. Es können nacheinander auch verbrauchsintensive Geräte wie Rasenmäher, Kochplatten oder Warmwasserbereiter betrieben werden.
Im Übrigen kann man in einem Kleingarten nicht erwarten, über den gleichen elektrischen Komfort wie in der Privatwohnung zu verfügen.
Nach Auffassung des Autors sind die derzeitigen Stromausfälle auf Überlastung des vereinseigenen Netzes mit Kühlgeräten zurück zu führen.
Wäre das Netz inklusive der Laubenanschlüsse bis zum Zähler nebst Vorsicherungen und RCD in einem ordnungsbemäßen und sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand, würde der Strom schon in den Lauben abgeschaltet und es könnte überhaupt nicht zu einer Überlastung des Netzes kommen.
Damit die nach dem Zwischenzähler in der Laube befindliche Installation mit dem RCD 30mA betrieben werden kann, hat die Pächterin/der Pächter dafür zu sorgen, dass die in der Laube verwendeten Leitungen mindestens einer Leitung NYM 3x1,5² entsprechen. Der Schutzleiter ist überall mitzuführen, anzuschließen und außerhalb der Laube mit einem Erdanker oder Fundamenterder zu verbinden.
Die elektrische Sicherheit in den Gärten ist durch regelmäßige, von Elektrofachkräften durchgeführte Begehungen, die vom Vorstand beauftragt wurden, zu gewährleisten.
Die Zählerstände werden dem Vorstand nach Aufforderung per E-Mail oder Briefpost von den Pächter/innen mitgeteilt. Daneben haben die Pächter/innen die Ablesung und Überprüfung der Zähler durch Vorstandsmitglieder zu dulden und zu unterstützen.
Manipulationen am Zähler und an der 1. Sicherung vor dem RCD nach dem Zähler sowie ihre Überbrückung durch den/die Pächter/in berechtigen den Vorstand zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrags.
Die Unterverteilungen für die Leitungen zu den einzelnen Gärten sind durch eine Fremdfirma zu überprüfen sowie zu warten und ggf. zu reparieren oder zu ersetzen, ebenso wie die Erdkabel zu den einzelnen Gärten. Vorbereitende Arbeiten wie Erdarbeiten können von Vereinsmitgliedern erledigt werden.
Dem Energieversorger und der Arbeitsschutzbehörde sind zwei für die KGA verantwortliche Elektrofachkräfte schriftlich zu benennen.
Diese sollten insgesamt gesehen jederzeit von den Vereinsmitgliedern für Auskünfte und Hilfeleistungen erreichbar sein. Nur diese beiden Personen sind berechtigt, sich Zugang zu den Verteilungen zu verschaffen und Arbeiten wie z.B. Sicherungswechsel oder Messungen durchzuführen.
Bei den vor der Neuverpachtung durchzuführenden Wertermittlungen sind die verantwortlichen Elektrofachkräfte zu beteiligen. Diese bewerten die Sicherheit der Elektroinstallation auf der Parzelle und geben sie schriftlich zu Protokoll.
Die Pächter/innen sind bei Pachtantritt schriftlich zu verpflichten, die Elektroinstallation in einen den Personenschutz sicher stellenden Zustand entsprechend den örtlichen Vorschriften zu halten und ggf. versetzen zu lassen.
Die dafür notwendigen Informationen werden ihnen in einem Merkblatt zur Verfügung gestellt und im Bedarfsfall auch von den Elektrofachkräften vor Ort vermittelt.
Die Erledigung ist innerhalb eines Jahres durch eine der verantwortlichen Elektrofachkräfte zu überprüfen. Andauernde Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften berechtigen den Vorstand zur Kündigung des Pachtvertrags.