Liebe Gartenfreunde,
der Vorstand weist noch einmal darauf hin, dass grundsätzlich nur der anfallende Grünabfall von den zugewiesenen Pflichtstundenstücken für den vereinseigenen Komposthaufen vorgesehen ist.
Es ist nicht gestattet, die Grünabfälle außerhalb der Öffnungszeiten vor den Komposter zu legen.
Nur in dringenden Fällen wie z.B. Krankheit oder Urlaub können gesonderte Termine vereinbart werden.
Für Fragen stehen Euch
die aktuellen Ansprechpartner/innen
gern zur Verfügung.
Gut Grün Der Vorstand