Hinweis: Dies ist nicht die offizielle Webseite des Vereins KGV Im Stichkanal Herne e,V. und sie beinhaltet auch nicht die Meinung des aktuellen geschäftsführenden Vorstands.
Die Sache mit den Rettungswegen
13.10.2025 Autor: Webmaster Vers. 1.3
Es ist ja nicht so, dass ich mich in der Rubrik "Aktuelles..." aus Langeweile über irgendwelche kleingartenrelevanten Themen auslasse. Vielmehr beteilige ich hier Kleingärtnerinnen und Kleingärtner an einigen aus meiner Sicht für das Kleingartenwesen essenziellen Problemen, die sich auch aus der Bewirtschaftung meines Kleingartens ergeben.
Vor einer Veröffentlichung auf der Webseite habe ich jeweils vergeblich versucht, unserem beratungs- ud veränderungsresistenten Vorstand die Angelegenheit näher zu bringen. Sehr selten habe ich eine Antwort erhalten.
Um zum Thema zurückzukehren und um einer wichtigen Angelegenheit angemessene Beachtung zu verschaffen, bleibt mir auch im vorliegenden Fall daher nichts anderes übrig, sie der Kleingärtner-Gemeinde auf meiner Webseite vorzustellen.
Heute geht es um die Rettungsweg-Situation in der Kleingartenanlage und im Vereinsheim.
Dieses Thema habe ich mir nicht etwa aus den Fingern gesaugt, sondern Vereinsmitglieder haben die Vermutung geäußert, dass die Rettungswegsituation im Vereinsheim nicht in Ordnung ist und sich daraus eine Gefahr für Leib und Leben der zahlreichen Nutzer des Vereinsheims ergeben kann.
Was die Rettungswege in der Kleingartenanlage betrifft, haben mich letztens Polizeibeamte, die die Anlage begangen haben, gebeten, den Vorstand über die unzureichende Zugänglichkeit der Anlage durch Rettungsdienste und Feuerwehr z.B. über das Tor der alten Anlage zu informieren.
Schließlich habe ich nach dem Erwerb meiner Kleingartenlaube schon vor einigen Jahren festgestellt, dass erhebliche Brandgefahr durch die Elektroinstallation besteht und ich im Brandfall in einem "gefangenen" Raum allenfalls ein Ableben durch Ersticken in Rauchgasen oder durch Verbrennen wählen kann. Ziemlich unbefriedigend, finde ich.
Es ist davon auszugehen, dass sich eine ähnliche Situation in vielen der insgesamt ca. 150 Kleingartenlauben in der Anlage, die zum Schutz vor Einbruch und Vandalismus in der Regel verriegelt, verrammelt und vergittert sind, nachweisen lässt.
So, und das kann ich nicht einfach so im Raum stehen lassen, denn als Vereinsmitglied und allein schon durch meine berufliche Vergangenheit u.a. als Sicherheitsingenieur, Brandschutzbeauftragter und Vertreter eines behördlichen Brandschutzverantwortlichen bin ich gehalten, auf Maßnahmen zur Beseitigung der Sicherheitsmängel hinzuwirken.
Selbstverständlich habe ich den Vorstand wie immer schriftlich über die gesamte Situation informiert und aufgefordert, die Feuerwehr zu kontaktieren, bisher aber noch keine sachbezogene Antwort erhalten. Daher habe ich jetzt den Oberbürgermeister als Vorgesetzten der Feuerwehr und des zutändigen Fachbereichs Stadtgrün beteiligt.
Nachfolgend meine Gedanken zu den vorgenannten Gefahrenbereichen:
1. Vereinsheim
Das Vereinsheim ist eine Versammlungsstätte und wird sowohl für Veranstaltungen des Vereins genutzt als auch für Festivitäten an Vereinsangehörige und Fremdnutzer vermietet. Der Webseite des Vereins ist zu entnehmen, dass man beabsichtigt, es als Gaststätte zu verpachten, vermutlich, um Geld in die Vereinskasse zu spülen.
Den Vorstand habe ich schriftlich aufgefordert, zur Klärung der Rettungswegsituation die Feuerwehr zu einer Brandschutzbegehung einzuladen und bis dahin die Nutzung als Versammlungsstätte und die Vermietung zu unterlassen.
2. Rettungswege in der Kleingartenanlage
Wie oben erwähnt, hat die Polizei beanstandet, dass das Tor der alten Anlage im Gefahren- und Einsatzfall von den Rettungsdiensten und der Feuerwehr nicht sofort und leicht zu öffnen ist.
Angesichts der Weitläufigkeit der KGA ist es sinnvoll, dass die Rettungskräfte und die Feuerwehr ihre Angriffe ausschließlich über das Tor der alten Anlage an der Vereinsanschrift Blücherstr. 68 a starten. Dies vermeidet Verwirrung und lebensbedrohlichen Zeitverlust. Für einige wenige Gärten an der Langforthstraße ist nach einer geeigneten Lösung zu suchen.
Am Tor der alten Anlage ist ein Wegeplan der Anlage mit Wegebezeichnung und Gartennummern mindestens in der Größe eines amtlichen Hinweisschildes aufzustellen. Der nach langem Suchen und mit Lupe zu betrachtende DIN-A4 Zettel im entfernten Aushang ist dafür völlig ungeeignet.
3. Brandschutz in den Kleingartenlauben
Nicht nur meiner Auffassung nach hat der Kleingartenverein im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften in den Lauben seiner Mitglieder zu sorgen.
Da wäre zunächst der Brandschutz durch Herstellung der elektrischen Sicherheit. Man muss sich immer wieder wundern, was den Einfallreichtum der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner angeht, elektrische Sicherheitseinrichtungen und Vorschriften zu umgehen.
Bei einem diesbezüglichen Personenschaden wird sich der Vorstand vor Gericht nicht mehr damit herausreden können, er habe mit dem, was nach dem Zwischenzähler in der Laube passiert, nichts zu tun.
Wie die elektrische Sicherheit in den Lauben konkret hergestellt werden kann, ist z.B. meinem Beitrag "Die Sache mit dem Strom 3" auf dieser Webseite zu entnehmen.
Wäre da noch die Sache mit dem 2. Rettungsweg. Viele Lauben haben z.B. noch einen zweiten, sog. "gefangenen" Raum ohne Ausgang nach draußen und es wird insbesondere in der Saison völlig legal in der Laube mehrfach übernachtet.
Wenn dann noch ein evtl. vorhandenes Fenster vergittert ist ohne die Möglichkeit, das Gitter im Gefahrenfall schnell von innen zu entfernen, ist die Falle perfekt und man hat, wenn es brennt, meistens nur noch die Möglichkeit, zwischen einer tödlichen Rauchgasvergiftung oder dem Verbrennen in den Flammen zu wählen.
In dem gefangenen Raum meiner Laube habe ich ein schweres eisernes Fenstergitter mit etwas Geschick für wenige Euro so umgerüstet, dass ich 4 leichtgängige Flügelmuttern lösen und das Gitter nach außen wegdrücken kann.
Wie fast immer gibt es eine einfache Lösung, wenn man es nur wirklich will. Allgemein auf die ganze Kleingartenanlage bezogen sind das vor allem regelmäßige Sicherheitsbegehungen durch die vereinseigenen oder eingekauften Fachleute für Brandschutz und elektrische Sicherheit. Geht nicht gibts nicht.
Vielleicht sieht sich der Vorstand jetzt veranlasst, nachdem er die Informationen über die Gefährdungslage erhalten hat, umgehend Sicherheitsmaßnahmen in die Wege zu leiten, denn im Falle eines Personenschadens würde ein weiteres Zögern des Vorstands vor Gericht sicherlich nicht mehr als Fahrlässigkeit, sondern als Vorsatz mit allen Konsequenzen auch für die Versicherung gewertet werden müssen.
Und man kann nicht, wenn ich an mein vergangenes Berufsleben denke und mir so einige schlichte Experten in unserer KGA ansehe und anhöre, bei den genannten Problemen auf deren Einsicht hoffen. Gegebenenfalls muss man daher im Interesse der Sicherheit auf rigorose Maßnahmen zurückgreifen. Dazu gehört durchaus auch die fristlose Kündigung des Pachtvertrags.