Hinweis: Dies ist nicht die offizielle Webseite des Vereins KGV Im Stichkanal Herne e,V. und sie beinhaltet auch nicht die Meinung des aktuellen geschäftsführenden Vorstands.

 

Mitgliederversammlung - Aktuell

31.05.2025  Autor: Webmaster

Mit Ablauf dieses Tages ist auch die in 14 Tagen gerüchteweise angekündigte Mitgliederversammlung wegen nicht erfolgter Einladung hinfällig. Die darin vorgesehene Wahl des 1. Vorsitzenden wäre eh ungültig und anfechtbar gewesen, da ich nicht vorher als Kandidat rechtzeitig die von mir angeforderte Mitgliederliste erhalten habe.

Was der unselige Restvorstand jetzt auch versucht, er gelangt von einem unlösbaren Problem nur in ein anderes mit der Gefahr vereinsschädlicher Kurzschlussreaktionen.

Und genau da will ich ihn haben, damit er endlich zum Wohle unseres Vereins einsieht, dass es höchste Zeit ist, die Segel zu streichen.

 

04.05.2025   Autor: Webmaster

Eigentlich kann man sich die Mühe sparen, immer wieder auf die baldige Durchführung der Mitgliederversammlung (MV) zur Abwahl unseres aktuellen Restvorstands und zu einer Neuwahl des Vorstands zu drängen.

Die MV nach §32 BGB ist das oberste Organ und somit der Souverän im Verein und wählt und setzt den Vorstand ab. Sie ist nicht nur Rechtsinstanz, sondern auch für die Strategie und Politik des Vereins verantwortlich.

Sie ist somit auch der natürliche Gegner eines autoritären und inkompetenten Vorstands, der mit seinen Alleinherrscher-Allüren rücksichtslos riskiert, den Verein in finanzieller und organisatorischer Hinsicht an die Wand zu fahren.

Verständlich, dass ein dem Untergang entgegen sehender Vorstand bestrebt ist, die längst fällige MV möglichst auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben.

Dem hat aber nicht nur das Amtsgericht (AG) einen Riegel vorgeschoben, sondern man kann eigentlich auch ganz bequem die vernehmlich baldige Insolvenz des Vereins abwarten in der Hoffnung, dass das AG einen Notvorstand einsetzt, der den Verein liquidiert und dadurch einen Neuanfang möglich macht. So etwa wie Phönix aus der Asche.

Man muss nur etwas Geduld haben. Denn im Gegensatz zur Verschleppung einer MV ist die Insolvenzverschleppung, auch fahrlässig begangen, eine Straftat, die die Vorstandsmitglieder zu verantworten haben. Und sie werden es im persönlichen Interesse daher sicherlich nicht so weit kommen lassen.

 

28.03.2025, aktualisiert 25.04.2025

Wie es heißt, muss die Mitgliederverammlung (MV) aus gegebenem Anlass (Krankheit) verschoben werden.

Wie man uns berichtet, soll mittlerweile die Schriftführerin zurückgetreten sein, so dass nunmehr nur noch de facto 1 Mitglied des BGB-Vorstands handlungsfähig ist und die MV jetzt um so dringender anzuberaumen ist.

Die Diskussion der Haushalts- und Finanzangelegenheiten in der MV kann in der Tat aufgeschoben werden, nicht aber die beantragten Neuwahlen des 1. Vorsitzenden und des Gartenfachberaters. Da auch noch unsere Kassiererin, die den Verein bisher im Wesentlichen am Laufen hielt, vermutlich dauerhaft krankheitbedingt ausfallen wird und auch die Schriftführerin zurückgetreten sein soll, muss auch für diese Positionen durch Neuwahlen für die Zukunft dringend eine Perspektive geschaffen werden.

Es bleibt zu hoffen, dass der BGB-Restvorstand die Tragik und Dringlichkeit der Situation erkennt und auch ohne das  Eingreifen des Amtsgerichts uverzüglich die MV einberuft.

Offener Brief - TOP Mitgliederversammlung

 

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