13.10.2025 Kleingärtnerische Nutzung Autor: Webmaster Vers. 1.2.9
Die kleingärtnerische Nutzung wird derzeit wieder einmal recht intensiv in den nationalen Foren und auch in unserem Kleingartenverein diskutiert.
Was es mit der kleingärtnerischen Nutzung auf sich hat, kann man u.a. einem gleichnamigen Beitrag des BDK entnehmen.
Nachdem wir nun wissen, wie vielfältig kleingärtnerische Nutzung sein kann, stellt sich die Frage, wie es denn mit der Praxis in unseren Kleingartenanlagen bestellt ist.
Dazu wirft man am besten einen Blick in die aktuellen Vorschriften, für uns in NRW ist das die Gartenordnung und etwas ausführlicher die Mustervereinssatzung 2025:
"Mindestens ein Drittel der Gesamtfläche der Parzelle ist für die Erzeugung von Obst, Gemüse und anderen Früchten für den Eigenbedarf zu nutzen. Wenigstens ein weiteres Drittel ist für die Anpflanzung von Ziergehölzen, Blumen und den Rasen zu nutzen. Die Restfläche kann für die sonstige Nutzung,u. a. als Grundfläche für die Laube, für andere zulässige bauliche Anlagen wie Gewächshäuser, Frühbeete und/oder Wege, innerhalb der Gartenparzelle verwendet werden."
So, und wenn man sich unter diesem Aspekt einmal in den Kleingartenanlagen nach dem BKleingG umsieht, kann man, ganz vorsichtig ausgedrückt, die Einhaltung dieser Vorschriften nicht immer erkennen. Oder es ist einem von vorne herein durch unzulässig hohe Hecken der notwendige Einblick in die Gärten verwehrt.
Den Vorständen ist das auch schon aufgefallen und sie haben sich fest vorgenommen, dagegen etwas zu unternehmen. Denn schließlich will man nicht die Auflösung der KGA wegen Wegfalls der kleingärtnerischen Nutzung riskieren.
Aber es hat sich bei den Vorständen mittlerweile auch herumgesprochen, dass sie eine Vorbildfunktion haben und nicht einfach vom hohen Thron eine Ermahnung oder weniger freundliche Abmahnung diesbezüglich aussprechen können.
Hier bin ich der Auffassung, dass Vorstandsmitglieder in jedem Fall ausgewiesene, langjährig erfahrene Kleingärtner sein müssen, die aufgrund ihrer kleingärtnerischen Erfahrung in der Lage sind, persönlich ihre eigenen Parzellen trotz einer eventuellen Belastung durch das Vorstandsamt vorzeigbar in Schuss zu halten. Ist das nicht der Fall, sollte sich das Vorstandsmitglied nach einer anderen Tätigkeit im Verein umsehen, denn es ist nicht in der Lage, seine Vorbildfunktion wahrzunehmen.
So soll bei uns ein Vorstandsmitglied jahrelang seinen Garten der Verwilderung preisgegeben haben haben und Wochen vor der Wahl von seiner kaum wahrnehmbaren Funktion zurückgetreten sein. In neuer Funktion nach der Wahl hat es sich nicht gescheut, dreist Mahnungen an Vereinsmitglieder mit einer Fristsetzung von 4 Wochen (!) zur Herstellung der kleingärtnerischen Nutzung zu unterschreiben.
Seinen Garten lässt es aber von Hilfskräften in Windeseile von Unkraut befreien in Erwartung der Akzeptanz seiner neuerdings an die Mitglieder gerichteten schriftlichen Manung zur Wiederherstellung der kleingärtnerischen Nutzung.
Schon bei einem Minimum an kleingärtnerischem Wissen müsste es klar sein, dass man eine kleingärtnerische Nutzung nicht in 4 Wochen herstellen kann. Dazu bedarf es bei richtiger Ausführung durchaus schon mal mehrerer Jahre.
Da snd das beobachtete einfache Entkrauten und Umgraben der so oft beschworenen 1/3-Fläche und das lustlose Herumschnibbeln an zu hohen Hecken bestenfalls Anlass zu besonderer Heiterkeit der neugierigen Passanten. Loriot würde hier vermutlich sagen: "Lasst doch mal die Kinder nach vorne, damit sie auch was sehen können!" Vorausgesetzt, es halten sich überhaupt Kinder in unserer Anlage mit dem verkommenen Spielplatz auf.
Ob eine mittlerweile im Vorstandsgarten der Nr.1 aufgestellte Horde von Gartenzwergen als Beispiel für die kleingärtnerische Nutzung geeignet ist, darf bezweifelt werden. Diese wird dadurch eher verniedlicht und der Lächerlichkeit preisgegeben.
Zum wiederholten Male kann ich nur mein ungläubiges Erstaunen über eine derartige unakzeptable Vorgehensweise zum Ausdruck bringen.
Also verheißt das derzeitige anrührend emsige Gewusel in vielen Vorstandsgärten als Vorbote der Mahnungsattacke für das gemeine Vereinsvolk nichts Gutes.
Es darf also nicht dazu führen, dass weniger die Pächter//innen der Vorstandsgärten im Schweiße ihres Angesichts in den ihnen zugehörigen Gärten werkeln, sondern oftmals vielmehr Hilfskräfte sich bis in den Sonnenuntergang hinein flink herumwieselnd im Frondienst die Hände schmutzig machen.
Hoffentlich werden sie für diese Arbeit in den Vorstandsgärten nicht auch noch entschädigt oder entlohnt. Käme das heraus, wäre es mit der so oft beschworenen Gemeinnützigkeit und dem Verein sicherlich ganz schnell vorbei. Da hilft auch ganz bestimmt nicht mehr das vom Vorstand so oft beschworene "Schönschreiben" diesbezüglicher Ausgaben.
Genau so inakzeptabel und zu ahnden wäre es, wenn ein Vereinsmitglied die fürs öffentliche Grün bestimmten Pflichtstunden satzungswidrig in einem Vorstandsgarten ableisten müsste, dessen Pächter/in keinen Bock auf niedere Gartenarbeit hat oder diese aus irgendwelchen Gründen angeblich nicht ausführen kann.
Der Trupp von Hilfskräften, auch Gartenhelfer genannt, wurde seinerzeit auch in unserer KGA sowohl aus Vorstandsmitgliedern als auch aus dem gemeinen Vereinsvolk rekrutiert, um alten, schwerkranken und schwerbehinderten Pächterinnen und Pächtern bei der Gartenarbeit behilflich zu sein.
Die Aufgabe der Gartenhelfer kann es aber nicht sein, z.B. Vorstandsmitgliedern wohlmöglich sogar unter Verrechnung von Pflichtstunden diese Arbeit abzunehmen, die im Vollbesitz ihrer körperlichen Kräfte keinen Bock oder angeblich keine Zeit haben, sich die Hände mit niederer Gartenarbeit schmutzig zu machen.
Diese Verfahrensweise ist meiner Auffassung nach genau wie die von mir seit Jahren angeprangerte WhatsApp-Gruppe des Vorstands mit ca. 50 von ca, 250 Mitgliedern geeignet, den Verein in eine Zweiklassen-Gesellschaft zu spalten und für tiefgehenden Unfrieden im Verein zu sorgen.
In diesem Zusammenhang fällt mir immer wieder das in der Schule gelernte Zitat von George Orwell aus "Animal Farm" ein: "Some pigs are more equal than others". Übersetzt: "Einige Schweine sind gleicher als andere." Diese eigentlich auf den Kommunismus bezogene Aussage stellt aber auch genau das dar, was in unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft, verkörpert in unserem Verein, absolut nicht vorkommen sollte.
Oder, wie unser Omma immer gesagt hat: "Wer das Kreuz hat, segnet sich zuerst" (und lässt das gemeine Kleingärtnervolk in die Röhre schauen).
So, nachdem das alles geklärt ist, bleibt noch die Frage, wie denn dem gemeinen Kleingärtner und insbesondere den Neupächter/innen die Praxis der kleingärtnerischen Nutzung vermittelt werden kann. Allein durch den Einblick in den vielleicht in Zukunft den Vorschriften entsprechenden Vorstandsgärten, wenn dies überhaupt wegen zu hoher Hecken möglich ist, lässt sich das nicht bewerkstelligen.
Auch die Satzung unseres Vereins kennt das Problem und hat zur Beseitigung desselben die Position "Fachberater" im erweiterten Vorstand geschaffen. Klingt gut, setzt aber in der Praxis voraus, dass die dieses Amt bekleidende Person über einen entsprechenden Fachkundenachweis verfügt.
Apropos Fachkundenachweis. Es wurde beobachtet, dass man sich vielerorts auch in unserem Verein, speziell im Vorstand, abfällig und abwertend über die Eignung von Personen äußert, die einen Nachweis über eine Sach- und Fachkunde, angefangen von der Gesellenprüfung bis hin zum Ingenieurdiplom und Staatsexamen erworben haben, Wieder einmal nach dem Motto "So was brauchen wir nicht, das geht auch so." Um zu sehen, wie unzutreffend das ist, muss man sich nur einmal den desolaten Zustand unseres Vereins und unserer Anlage ansehen.
Es ist sicherlich richtig, dass vereinzelt Personen im Laufe ihres Berufslebens einen Kenntnisstand erreichen können, der z.B. dem eines Meisters oder Ingenieurs entspricht.
Diese Personen haben aber niemals ihre Sachkenntnis, ihre Standfestigkeit und Zuverlässigkeit auch unter schwierigen Bedingungen in einer meist unangenehmen Prüfung unter Beweis stellen müssen.
Somit ist das Bestreben von Personen, die nicht nur kleingärtnerisch, sondern auch sonst im Leben meistens nichts auf die Reihe bekommen, unter sich zu bleiben und Fachleute außen vor zu lassen, zwar menschlich verständlich, kann aber einen gemeinnützigen Verein in seiner Existenz gefährden und ist deshalb konsequent abzulehnen.
Nach diesem Exkurs bleibt festzustellen, dass es in unserem Verein, wie von mir seit Jahren beanstandet, derzeit auf dem in Rede stehenden Posten keinen geprüften Fachberater gibt, der sich diese Bezeichnung verdient hat.
So wird als weitere inakzeptable Zumutung den Adressaten der Mahnungen in unserem Verein vom Vorstand tatsächlich empfohlen, sich von dieser Person bei Fragen zur kleingärtnerischen Nutzung beraten zu lassen.
Somit kann die folgende auch in unserem Verein unbedingt durchzuführende Maßnahme derzeit überhaupt nicht realisiert werden, obwohl sie für die Umsetzung der kleingärtnerischen Nutzung essenziell ist:
Der Gartenfachberater hat in Anwendung seiner erworbenen Fachkunde insbesondere die Neupächter/innen unaufgefordert und umfassend in das Kleingartenwesen einzuführen und dieses, soweit noch nicht geschehen, mindestens bei den Neupächter/innen der letzten zwei Jahre nachzuholen.
Weiterhin hat er allen Pächter/innen bei Bedarf für eine Beratung zur Verfügung zu stehen. Außerdem hat er regelmäßig Schulungen der Pächter/innen zu tagesaktuellen Kleingartenthemen durchzuführen.
Schließlich hat der Fachberater seine Parzelle so herzurichten, dass sie jederzeit für Vereinsmitglieder als Anschauungsobjekt und Lehrgarten für eine kleingärtnerische Nutzung dienen kann. Denn diese erlernt man dann am besten, wenn man sie vor Ort im wahrsten Sinne des Wortes begreifen kann.
Zum Schluss sei aus gegebenem Anlass dem einen oder anderen Vorstand nahe gelegt, sich bei durchzuführenden Maßnahmen nicht ständig in Sorge um eine geeignete Rechtfertigung hinter den Bezirks- bzw. Stadtverbänden zu verstecken.
Diese haben die "Weisheit oftmals auch nicht mit Löffeln gegessen" und sind nach meiner Auffassung weniger darauf bedacht, ihrer satzungsgemäßen Verpflichtung zur Überwachung der kleingärtnerischen Vorschriften nachzukommen.
Vielmehr hat man den Eindruck, dass sie sich auch mit Vorständen der Vereine arrangieren, die es mit Recht und Ordnung nicht so genau nehmen, aber deren Mitglieder wie andere auch Beitragszahler für den Bezirks- oder Stadtverband sind.
Ein Vorstand, der von gestandenen Vereinsmitgliedern respektiert werden will, muss sich aus eigener Kraft auch bei unangenehmen Maßnahmen durchsetzen können und darf nicht den Eindruck erwecken, wie ein Kleinkind an Mutters (sprich Stadtverbands) Rockzipfel zu hängen.