Dipl.-Ing.
Wolfgang Mette
Anschrift
KGV Im Stichkanal Herne.V.
Vorstand
versendet am 24.07.2025 per E-Mail an
Werter Vorstand,
ich bin immer wieder überrascht, wie Sie mit den Datums-Daten jonglieren. So langsam geht das für mich in den Bereich bewusster Irreführung. Ich habe bereits zur Kenntnis genommen, dass für Sie "zeitnah" ein Fremdwort ist.
Die Veröffentlichung, auf die Sie sich beziehen, ist in der Version 2.6 vom 12.07.2025 und wird aufgrund Ihres letzten Schreibens sicherlich bald wieder eine Überarbeitung erfahren. Und nun erklären Sie mir, wie wieder einmal ein Einschreiben von Herne nach Bochum die Zeit vom 09. - 24.07.2025 benötigt.
Außerdem hatte ich Sie gebeten, auf Einschreiben und Briefpost zu verzichten und sich mit E-Mails zu begnügen, um nicht unnötig Vereinsvermögen zu verschleudern.
Gerne versichere ich Ihnen, dass ich den Betrieb der Feuerstätte spätestens zum 01.10.2025 wieder aufnehmen werde, witterungsbedingt vielleicht auch früher. Sie wollen doch wohl nicht an der Diskriminierung meiner 24/7 pflegebedürftigen schwerbehinderten Ehefrau teilhaben, indem Sie zulassen, dass sie friert? Wie sie wissen, sind fossile klimaschädliche Brennstoffe im Kleingarten für mich keine Option.
Allerdings sollten Sie die illegalerweise auf mein Gartentor gerichtete Überwachungskamera nunmehr auf meinen Schornstein richten, damit ihnen wie bei der Papstwahl nicht entgeht, wie ich bei Inbetriebnahme der Feuerstätte weißen Rauch aus erneuerbaren Energieträgern aufsteigen lasse und sie mit ihrer Vergeltungsaktion endlich weiter fortfahren können.
Bedauerlicherweise haben Sie meinen Beitrag nicht sogrfältig genug gelesen und verinnerlicht, obwohl ich mir doch so große Mühe gegeben habe, ihn auch für weniger bemittelte Zeitgenossinnen und Zeitgenossen verständlich zu gestalten.
Sehr auffällig und aufzuarbeiten ist, dass Sie von Anfang des Vorgangs an niemals auf die Begründung für den Betrieb der Feuerstätte, also das damalige Fehlverhalten des Vorstands, eingegangen sind.
Allen Ernstes glauben Sie wirklich, den Schlichtungsausschüssen und dem Gericht verkaufen zu können, dass der von Ihnen mit beförderte und jahrelang sehenden Auges tolerierte Betrieb der Feuerstätte Ihrer Vergeltungslaune entsprechend auf einmal einen schweren Verstoß gegen meine Pflichten als Pächter darstellt und zur fristlosen Kündigung berechtigt?
Statt dessen ziehen Sie meinen praktikablen finalen Schlichtungsvorschlag nicht einmal in Erwägung.
Ihre Naivität lässt mich einfach nur staunen! Was hat Ihnen der Stadtverband da bloß wieder geraten? Übrigens fehlt mir noch Ihre Mitteilung zu dem angesprochenen Gerücht.
Auch hatte ich Sie gebeten, die ständige überstrapazierte Erwähnung des Stadtverbands zu unterlassen. Bei Personen meines Alters, meiner Erfahrung und meines Wissens kann das durchaus Unwohlsein bis hin zu Übelkeit und Erbrechen auslösen.
Ich schlage vor, dass Sie den Bereich unqualifizierter Argumentation und leerer Drohungen verlassen und sich zu gegebener Zeit auf den Weg durch die Instanzen begeben. Zunächst wären da die Schlichtungsausschüsse des Vereins und des Stadtverbandes. Ich weise nochmal darauf hin, dass Mitglieder der Schlichtungsausschüsse nicht Mitglieder des jeweils betroffenen Vorstands sein dürfen.
Ich verhehle nicht, dass ich, natürlich auf Ihre Kosten, durchaus an einer Verhandlung der Angelegenheit vor einem ordentlichen Gericht interessiert bin. Allein um einen Präzedenzfall für die von Ihnen losgetretene Diskussion des nicht nur vereins-, sondern landesweit anzustrebenden Verbots fossiler Brennstoffe in nachhaltigen Kleingärten zu schaffen.
Wolfgang Mette
03.08.2025
Dipl.-Ing.
Wolfgang Mette
Egidestr. 14
44892 Bochum
KGV Im Stichkanal Herne.V.
Vorstand
Werter Vorstand,
angesichts der in Ihrer Pipeline befindlichen zahlreichen zu bearbeitenden Angelegenheiten, die dort auch von meiner Seite eingebracht wurden, habe ich zu Ihrer Entlastung trotz Sommerpause im Nachgang zu meinem Schreiben vom 24.07.2025 noch einmal den Vorgang "Feuerstätten" überarbeitet. Was macht man nicht alles für seinen Verein.
Ich habe ihn auf das Wesentliche reduziert und die damit verbundene Grundsatzdiskussion über das Verbot von Feuerstätten mit fossilen Brennstoffen einem anderen zu gegebener Zeit einzuleitenden Verfahren zugeordnet.
Die Grundzüge meiner sicherlich nicht zu widerlegenden Argumentation finden Sie in dem ebenfalls überarbeiteten Beitrag "Feuerstätten..." auf meiner Webseite.
https://kgv-stichkanal.womette.de/index.php/das-elend-mit-den-feuerstaetten
Wie die Pächter/innen unzähliger Kleingärten in NRW und auch in unserer KGA verstoße ich mit dem Betrieb einer vorhandenen Feuerstätte während des laufenden Pachtvertrags in keiner Weise gegen ein Verbot derselben. Dieses gibt es in unserer Satzung und Gartenordnung schlichtweg nicht.
Allein der Vorstand hat zwar in gutem Willen, aber satzungswidrig beim Pächterwechsel nicht nur versäumt, für den Abbau des Schornsteins zu sorgen, sondern durch seine Beratung und sein Handeln mich, den Nachpächter veranlasst, zwecks weiteren Betriebs in die Ertüchtigung des Schornsteins zu investieren in dem Vertrauen darauf, dass der weitere Betrieb rechtmäßig ist.
Nach Rechtslage ist der Betrieb der Feuerstätte nebst Schornstein somit bis zum nächsten Pächterwechsel zu dulden.
Was machen Sie denn eigentlich mit den Dutzenden von Feuerstätten jeder Art in unserer Anlage, deren Entfernung sie beim Pächterwechsel "übersehen" haben?
Wie ich und andere KGAs sind Sie sicherlich nicht daran interessiert, dass dies öffentlich diskutiert wird.
Da es Ihnen wie in der Vergangenheit wieder zunehmend schwer fällt, auch E-Mails zeitnah zu beantworten, werte ich eine nicht erfolgte schriftliche Beantwortung dieser E-Mail (mit einer E-Mail) innerhalb von 14 Tagen als Zustimmung zu meinem Ihnen bekannten Schlichtungsvorschlag.
MfG
Wolfgang Mette